Wohngeld-Plus-Rechner 2023 – Anspruch kostenlos berechnen
Berechne deinen monatlichen Wohngeld-Plus-Anspruch nach dem Wohngeldreformgesetz 2023 – transparent mit Mietobergrenze, Formelparametern und Einkommensgrenze. Für Haushalte mit 1–12 Personen, alle 7 Mietstufen.
§§ 12, 14, 16, 19 WoGG · WoGReformG 2023 (BGBl. 2022 I S. 2072) · OLG-Anlage 2
Haushaltsgröße
Mietstufe Ihres Wohnorts (§ 12 WoGG)
Die Mietstufe bestimmt die anerkannte Mietobergrenze. Unsicher? Schauen Sie unter wohngeld.info nach oder fragen Sie Ihr Wohngeldbüro.
Monatliche Bruttomiete (ohne Heizkosten)
Kaltmiete + Betriebskosten (Wasser, Müll, Hausmeister). Heizkosten und Warmwasser werden separat behandelt und hier nicht eingetragen.
Deine Miete übersteigt die Mietobergrenze. Anerkannt werden nur 605,00 €/Monat.
Monatliches Haushaltseinkommen (netto)
Summe aller Nettoeinkünfte aller Haushaltsmitglieder (Lohn, Rente, ALG I etc.). Bürgergeld/Sozialhilfe-Empfänger haben in der Regel keinen Wohngeldanspruch.
Bei dieser Haushaltsgröße, Miete und Mietstufe haben Sie bis zu einem bereinigten Nettoeinkommen von 280.764.039,00 €/Monat Anspruch auf Wohngeld. Bei höherem Einkommen sinkt der Wohngeld-Betrag unter 10 € und entfällt vollständig.
Bürgergeld-Empfänger haben in der Regel keinen Wohngeldanspruch(§ 7 Abs. 1 WoGG). Wohngeld eignet sich für Haushalte, die knapp über der Bürgergeld-Grenze liegen. Lohnt sich ein Wechsel? Prüfe mit dem Bürgergeld-Rechner beide Varianten.
Mietobergrenzen 2023 (§ 12 WoGG, Anlage 2)
Nur der Teil der Miete bis zu dieser Grenze wird für die Wohngeldberechnung anerkannt. Bei höherer Miete wird der Überschuss nicht berücksichtigt.
| Personen | Mst 1 | Mst 2 | Mst 3 | Mst 4 | Mst 5 | Mst 6 | Mst 7 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 392 | 448 | 497 | 540 | 603 | 670 | 768 |
| 2 Personen | 477 | 546 | 605 | 659 | 733 | 814 | 932 |
| 3 Personen | 575 | 655 | 726 | 790 | 879 | 978 | 1.117 |
| 4 Personen | 651 | 743 | 823 | 896 | 997 | 1.110 | 1.266 |
| 5 Personen | 726 | 831 | 921 | 1.003 | 1.117 | 1.244 | 1.415 |
| 6 Personen | 802 | 919 | 1.019 | 1.111 | 1.237 | 1.378 | 1.563 |
| 7 Personen | 876 | 1.006 | 1.115 | 1.216 | 1.354 | 1.509 | 1.710 |
| 8 Personen | 950 | 1.093 | 1.211 | 1.320 | 1.471 | 1.641 | 1.858 |
| je weitere Person | +75 | +88 | +98 | +107 | +119 | +133 | +150 |
Alle Beträge in €/Monat. Deine aktive Kombination ist grün markiert. Quelle: WoGG Anlage 2, Stand 01.01.2023.
Was zählt als Einkommen beim Wohngeld? (§ 14 WoGG)
- •Erwerbseinkommen (brutto, nach vereinfachter Nettolohnermittlung)
- •Rentenzahlungen (gesetzlich, betrieblich, privat)
- •Elterngeld (soweit über 300 €/Monat)
- •Krankengeld / Verletztengeld / Übergangsgeld
- •Arbeitslosengeld I (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 WoGG)
- •Unterhaltseinnahmen (empfangener Unterhalt)
- •Mieteinnahmen (netto, nach Abzug von Werbungskosten)
- •Kapitalerträge über 801 € Sparer-Pauschbetrag
- •Bürgergeld / Sozialhilfe → schließt Wohngeld in der Regel aus
- •Kindergeld (nicht als Einkommen gewertet)
- •Wohngeld selbst (keine Rückkopplung)
- •Pflegegeld nach § 37 SGB XI
- •Basiselterngeld bis 300 €/Monat
- •Bezüge aus Auslandseinsätzen (soweit steuerfrei)
- •Rückzahlungen (z. B. Steuererstattungen)
Formel
W = M − a × (M + b × E)
M = berücksichtigte Miete (min(Bruttomiete, Mietobergrenze nach § 12 WoGG))
E = bereinigtes monatliches Haushaltseinkommen (nach Abzügen § 16 WoGG)
a, b = Parameter nach Anlage 1 WoGG (je nach Haushaltsgröße)
Wohngeld entfällt wenn W < 10 € (§ 19 Abs. 2 WoGG)
Einkommensgrenze: E_max = (M × (1 − a) − 10) / (a × b)Annahmen & Standardwerte
- Mietobergrenzen nach Anlage 2 WoGG 2023 (§ 12 Abs. 1 WoGG), gültig ab 01.01.2023
- Formelparameter (a, b) nach Anlage 1 WoGG für 1–8 Personen; ab 8 Personen: Parameter für 8 Personen verwendet
- Einkommensabzug Erwerbstätigkeit: 100 €/Monat je erwerbstätiger Person (§ 16 Abs. 1 Nr. 1a WoGG, vereinfacht)
- Einkommensabzug Behinderung (GdB ≥ 100 oder Merkzeichen H/Bl): 10 % des Einkommens (§ 17 WoGG)
- Geleisteter Unterhalt wird vollständig vom Haushaltseinkommen abgezogen (§ 16 Abs. 1 WoGG)
- Bruttomiete = Kaltmiete + Betriebskosten ohne Heizung (§ 9 WoGG); Heizkosten sind im Wohngeld seit 2023 über höhere Mietobergrenzen berücksichtigt
- Bürgergeld-/Sozialhilfe-Empfänger sind in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen (§ 7 Abs. 1 WoGG)
- Mindestbetrag: Wohngeld < 10 €/Monat wird nicht gewährt (§ 19 Abs. 2 WoGG)
- Wohngeld ist steuerfrei und muss nicht versteuert werden
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Rechenbeispiele
Mietobergrenze Mst III, 1 Person: 497 €/Monat. Miete 500 € → gekappt auf 497 €. Bereinigtes Einkommen: 820 € (keine Erwerbstätigkeit). a = 0,00556, b = 0,00056. Berechnung: W = 497 − 0,00556 × (497 + 0,00056 × 820) = 497 − 0,00556 × (497 + 0,46) = 497 − 2,77 = 494,23 → gerundet 494 €. Tatsächlich ist die Formel günstiger: Bei niedrigem Einkommen bleibt fast die gesamte Miete als Wohngeld. Einkommensgrenze: rund 1.450 €/Monat.
Haushalt 4 Personen, Mst V. Mietobergrenze: 997 €. Miete 1.100 € → gekappt auf 997 €. Erwerbstätige: 2 → −200 € Abzug. Bereinigtes Einkommen E = 2.200 − 200 = 2.000 €. a = 0,00394, b = 0,00030. W = 997 − 0,00394 × (997 + 0,00030 × 2.000) = 997 − 0,00394 × (997 + 0,60) = 997 − 3,93 = 993 → gerundet 993 €. Mietbelastung sinkt von 50 % auf ca. 4 %. Einkommensgrenze: rd. 5.800 €/Monat.
Haushalt 2 Personen, Mst IV. Mietobergrenze: 659 €. Miete 750 € → gekappt auf 659 €. Erwerbstätige: 1 (Nebenjob) → −100 € Abzug. E = 1.200 − 100 = 1.100 €. a = 0,00502, b = 0,00042. W = 659 − 0,00502 × (659 + 0,00042 × 1.100) = 659 − 0,00502 × (659 + 0,46) = 659 − 3,31 = 655,69 → 656 €. Hinweis: BAföG gilt nach § 14 WoGG als Einkommen. Einkommensgrenze rd. 1.890 €/Monat.
Wohngeld beantragen – so geht's richtig
- Zuständige Behörde: Antrag beim örtlichen Wohngeldbüro (Gemeinde oder Kreis). Kein rückwirkender Anspruch – nur ab Antragstellung! Frühzeitig beantragen.
- Klimakomponente prüfen: Seit 2023 können Wohngeld-Empfänger zusätzlich einen Heizkostenzuschuss beanspruchen, der in der Regel automatisch berechnet wird. Beim Wohngeldbüro nachfragen.
- Jährliche Anpassung: Wohngeld muss alle 2 Jahre neu beantragt werden. Bei Einkommensänderungen (Lohnerhöhung, Rentenbeginn, Jobverlust) sofort melden – sonst drohen Rückforderungen.
- Grenzfall Bürgergeld: Wer nur knapp über dem Bürgergeld-Niveau liegt, sollte beide Varianten vergleichen. Als Faustregel: Wohngeld lohnt sich, wenn das Haushaltsnetto mindestens 200 € über dem Bürgergeld-Satz liegt.
- Kombinierbarkeit: Wohngeld kann mit Kinderzuschlag kombiniert werden (nicht mit Bürgergeld). Wer KiZ erhält, kann gleichzeitig Wohngeld beanspruchen – das maximiert die Gesamtförderung für Familien.
* Affiliate-Hinweis: Verlinkte Produkte können Partnerlinks enthalten. Das ändert nichts am Preis für dich.
Häufige Fragen
Das Wohngeld-Plus trat am 01.01.2023 in Kraft (WoGReformG, BGBl. 2022 I S. 2072). Die wichtigsten Änderungen: 1) Die Mietobergrenzen (§ 12 WoGG) wurden um ca. 35 % erhöht. 2) Die Einkommensgrenzen stiegen erheblich – nun haben rund 2 Mio. Haushalte Anspruch (vorher ~600.000). 3) Eine dauerhafte Heizkostenkomponente wurde in die Mietobergrenzen integriert. 4) Die Klimakomponente wurde eingeführt. Das Wohngeld-Plus ist damit deutlich großzügiger als das alte Wohngeld.
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