Wohngeld-Plus-Rechner 2023 – Anspruch kostenlos berechnen

Berechne deinen monatlichen Wohngeld-Plus-Anspruch nach dem Wohngeldreformgesetz 2023 – transparent mit Mietobergrenze, Formelparametern und Einkommensgrenze. Für Haushalte mit 1–12 Personen, alle 7 Mietstufen.

§§ 12, 14, 16, 19 WoGG · WoGReformG 2023 (BGBl. 2022 I S. 2072) · OLG-Anlage 2

Haushaltsgröße

2 Personen

Mietstufe Ihres Wohnorts (§ 12 WoGG)

Die Mietstufe bestimmt die anerkannte Mietobergrenze. Unsicher? Schauen Sie unter wohngeld.info nach oder fragen Sie Ihr Wohngeldbüro.

Mietobergrenze für 2 Personen in Mietstufe 3: 605,00 €/Monat

Monatliche Bruttomiete (ohne Heizkosten)

Kaltmiete + Betriebskosten (Wasser, Müll, Hausmeister). Heizkosten und Warmwasser werden separat behandelt und hier nicht eingetragen.

€/Monat

Deine Miete übersteigt die Mietobergrenze. Anerkannt werden nur 605,00 €/Monat.

Monatliches Haushaltseinkommen (netto)

Summe aller Nettoeinkünfte aller Haushaltsmitglieder (Lohn, Rente, ALG I etc.). Bürgergeld/Sozialhilfe-Empfänger haben in der Regel keinen Wohngeldanspruch.

€/Monat
1 Person
€/Monat
Schwerbehinderung (GdB ≥ 100 / Merkz. H/Bl)
Kein zusätzlicher Abzug
Wohngeld-Plus (Mietstufe 3, 2 Personen)
602,00 €
pro Monat · 7.224,00 €/Jahr
Mietanteil nach WG
198,00 €
von 800,00 €/Monat
Mietbelastung vorher
53 %
13 % nachher
Einkommensgrenze
280.764.039,00 €
Max. Netto für Anspruch
Wohngeld/Jahr
7.224,00 €
= 12 × 602,00 €
Berechnung (§ 19 WoGG)
Schritt 1: Miete (M)
Bruttomiete (ohne Heizung)800,00 €
Mietobergrenze Mst 3, 2 Pers.605,00 €
Berücksichtigte Miete (M)605,00 €
Schritt 2: Einkommen (E)
Haushaltseinkommen (netto)1.500,00 €
– Erwerbstätigkeit (1 × 100 €)–100,00 €
Bereinigtes Einkommen (E)1.400,00 €
Schritt 3: Formel W = M − a × (M + b × E)
Parameter a0.00502
Parameter b0.00042
b × E0,59 €
M + b × E605,59 €
a × (M + b × E)–3,04 €
Wohngeld (W, gerundet)602,00 €
Einkommensgrenze

Bei dieser Haushaltsgröße, Miete und Mietstufe haben Sie bis zu einem bereinigten Nettoeinkommen von 280.764.039,00 €/Monat Anspruch auf Wohngeld. Bei höherem Einkommen sinkt der Wohngeld-Betrag unter 10 € und entfällt vollständig.

Wohngeld vs. Bürgergeld

Bürgergeld-Empfänger haben in der Regel keinen Wohngeldanspruch(§ 7 Abs. 1 WoGG). Wohngeld eignet sich für Haushalte, die knapp über der Bürgergeld-Grenze liegen. Lohnt sich ein Wechsel? Prüfe mit dem Bürgergeld-Rechner beide Varianten.

Mietobergrenzen 2023 (§ 12 WoGG, Anlage 2)

Nur der Teil der Miete bis zu dieser Grenze wird für die Wohngeldberechnung anerkannt. Bei höherer Miete wird der Überschuss nicht berücksichtigt.

PersonenMst 1Mst 2Mst 3Mst 4Mst 5Mst 6Mst 7
1 Person392448497540603670768
2 Personen477546605659733814932
3 Personen5756557267908799781.117
4 Personen6517438238969971.1101.266
5 Personen7268319211.0031.1171.2441.415
6 Personen8029191.0191.1111.2371.3781.563
7 Personen8761.0061.1151.2161.3541.5091.710
8 Personen9501.0931.2111.3201.4711.6411.858
je weitere Person+75+88+98+107+119+133+150

Alle Beträge in €/Monat. Deine aktive Kombination ist grün markiert. Quelle: WoGG Anlage 2, Stand 01.01.2023.

Was zählt als Einkommen beim Wohngeld? (§ 14 WoGG)

✓ Zählt als Einkommen
  • Erwerbseinkommen (brutto, nach vereinfachter Nettolohnermittlung)
  • Rentenzahlungen (gesetzlich, betrieblich, privat)
  • Elterngeld (soweit über 300 €/Monat)
  • Krankengeld / Verletztengeld / Übergangsgeld
  • Arbeitslosengeld I (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 WoGG)
  • Unterhaltseinnahmen (empfangener Unterhalt)
  • Mieteinnahmen (netto, nach Abzug von Werbungskosten)
  • Kapitalerträge über 801 € Sparer-Pauschbetrag
✗ Zählt NICHT (§ 14 Abs. 3 WoGG)
  • Bürgergeld / Sozialhilfe → schließt Wohngeld in der Regel aus
  • Kindergeld (nicht als Einkommen gewertet)
  • Wohngeld selbst (keine Rückkopplung)
  • Pflegegeld nach § 37 SGB XI
  • Basiselterngeld bis 300 €/Monat
  • Bezüge aus Auslandseinsätzen (soweit steuerfrei)
  • Rückzahlungen (z. B. Steuererstattungen)

Formel

W = M − a × (M + b × E) M = berücksichtigte Miete (min(Bruttomiete, Mietobergrenze nach § 12 WoGG)) E = bereinigtes monatliches Haushaltseinkommen (nach Abzügen § 16 WoGG) a, b = Parameter nach Anlage 1 WoGG (je nach Haushaltsgröße) Wohngeld entfällt wenn W < 10 € (§ 19 Abs. 2 WoGG) Einkommensgrenze: E_max = (M × (1 − a) − 10) / (a × b)

Annahmen & Standardwerte

  • Mietobergrenzen nach Anlage 2 WoGG 2023 (§ 12 Abs. 1 WoGG), gültig ab 01.01.2023
  • Formelparameter (a, b) nach Anlage 1 WoGG für 1–8 Personen; ab 8 Personen: Parameter für 8 Personen verwendet
  • Einkommensabzug Erwerbstätigkeit: 100 €/Monat je erwerbstätiger Person (§ 16 Abs. 1 Nr. 1a WoGG, vereinfacht)
  • Einkommensabzug Behinderung (GdB ≥ 100 oder Merkzeichen H/Bl): 10 % des Einkommens (§ 17 WoGG)
  • Geleisteter Unterhalt wird vollständig vom Haushaltseinkommen abgezogen (§ 16 Abs. 1 WoGG)
  • Bruttomiete = Kaltmiete + Betriebskosten ohne Heizung (§ 9 WoGG); Heizkosten sind im Wohngeld seit 2023 über höhere Mietobergrenzen berücksichtigt
  • Bürgergeld-/Sozialhilfe-Empfänger sind in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen (§ 7 Abs. 1 WoGG)
  • Mindestbetrag: Wohngeld < 10 €/Monat wird nicht gewährt (§ 19 Abs. 2 WoGG)
  • Wohngeld ist steuerfrei und muss nicht versteuert werden

Passe den Strompreis an deinen tatsächlichen Tarif an, um präzisere Ergebnisse zu erhalten.

Rechenbeispiele

Rentnerin allein, 820 € Rente, 500 € Miete, Mietstufe III, Hannover

Mietobergrenze Mst III, 1 Person: 497 €/Monat. Miete 500 € → gekappt auf 497 €. Bereinigtes Einkommen: 820 € (keine Erwerbstätigkeit). a = 0,00556, b = 0,00056. Berechnung: W = 497 − 0,00556 × (497 + 0,00056 × 820) = 497 − 0,00556 × (497 + 0,46) = 497 − 2,77 = 494,23 → gerundet 494 €. Tatsächlich ist die Formel günstiger: Bei niedrigem Einkommen bleibt fast die gesamte Miete als Wohngeld. Einkommensgrenze: rund 1.450 €/Monat.

Familie (2 Erw. + 2 Kinder), 2.200 € netto, 1.100 € Miete, Mietstufe V, Frankfurt

Haushalt 4 Personen, Mst V. Mietobergrenze: 997 €. Miete 1.100 € → gekappt auf 997 €. Erwerbstätige: 2 → −200 € Abzug. Bereinigtes Einkommen E = 2.200 − 200 = 2.000 €. a = 0,00394, b = 0,00030. W = 997 − 0,00394 × (997 + 0,00030 × 2.000) = 997 − 0,00394 × (997 + 0,60) = 997 − 3,93 = 993 → gerundet 993 €. Mietbelastung sinkt von 50 % auf ca. 4 %. Einkommensgrenze: rd. 5.800 €/Monat.

Studentenpaar, 1.200 € BAföG+Nebenjob, 750 € Miete WG, Mietstufe IV, Düsseldorf

Haushalt 2 Personen, Mst IV. Mietobergrenze: 659 €. Miete 750 € → gekappt auf 659 €. Erwerbstätige: 1 (Nebenjob) → −100 € Abzug. E = 1.200 − 100 = 1.100 €. a = 0,00502, b = 0,00042. W = 659 − 0,00502 × (659 + 0,00042 × 1.100) = 659 − 0,00502 × (659 + 0,46) = 659 − 3,31 = 655,69 → 656 €. Hinweis: BAföG gilt nach § 14 WoGG als Einkommen. Einkommensgrenze rd. 1.890 €/Monat.

Wohngeld beantragen – so geht's richtig

  • Zuständige Behörde: Antrag beim örtlichen Wohngeldbüro (Gemeinde oder Kreis). Kein rückwirkender Anspruch – nur ab Antragstellung! Frühzeitig beantragen.
  • Klimakomponente prüfen: Seit 2023 können Wohngeld-Empfänger zusätzlich einen Heizkostenzuschuss beanspruchen, der in der Regel automatisch berechnet wird. Beim Wohngeldbüro nachfragen.
  • Jährliche Anpassung: Wohngeld muss alle 2 Jahre neu beantragt werden. Bei Einkommensänderungen (Lohnerhöhung, Rentenbeginn, Jobverlust) sofort melden – sonst drohen Rückforderungen.
  • Grenzfall Bürgergeld: Wer nur knapp über dem Bürgergeld-Niveau liegt, sollte beide Varianten vergleichen. Als Faustregel: Wohngeld lohnt sich, wenn das Haushaltsnetto mindestens 200 € über dem Bürgergeld-Satz liegt.
  • Kombinierbarkeit: Wohngeld kann mit Kinderzuschlag kombiniert werden (nicht mit Bürgergeld). Wer KiZ erhält, kann gleichzeitig Wohngeld beanspruchen – das maximiert die Gesamtförderung für Familien.

* Affiliate-Hinweis: Verlinkte Produkte können Partnerlinks enthalten. Das ändert nichts am Preis für dich.

Häufige Fragen

Das Wohngeld-Plus trat am 01.01.2023 in Kraft (WoGReformG, BGBl. 2022 I S. 2072). Die wichtigsten Änderungen: 1) Die Mietobergrenzen (§ 12 WoGG) wurden um ca. 35 % erhöht. 2) Die Einkommensgrenzen stiegen erheblich – nun haben rund 2 Mio. Haushalte Anspruch (vorher ~600.000). 3) Eine dauerhafte Heizkostenkomponente wurde in die Mietobergrenzen integriert. 4) Die Klimakomponente wurde eingeführt. Das Wohngeld-Plus ist damit deutlich großzügiger als das alte Wohngeld.

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Zuletzt geprüft: 12. September 2026
Ergebnisse dienen als Orientierung, keine Fachberatung