Nettolohn-Rechner 2026 – Brutto-Netto Berechnung
Wie viel bleibt von deinem Bruttogehalt wirklich übrig? Der Nettolohn-Rechner berechnet alle Abzüge nach Steuertabelle 2026 – Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und alle vier Sozialversicherungen. Inklusive Steuerklassen-Vergleich (I–VI), Arbeitgeberkosten und Simulator für Gehaltserhöhungen.
Steuertabellen 2026 · alle Steuerklassen I–VI · GKV & PKV · Steuerklassen-Vergleich · Gehaltserhöhungs-Simulator
Deine Angaben
Ledig: Unverheiratet oder dauerhaft getrennt lebend
Ergebnis
Du behältst 61 % deines Bruttogehalts. Die Abgabenbelastung ist ueberdurchschnittlich hoch – typisch bei hohem Einkommen, Kirchensteuer, Steuerklasse IV oder V.
Abzüge im Überblick
Gehaltsabrechnung im Detail
Alle Abzüge monatlich und jährlich – basierend auf Steuertabellen 2026
| Position | / Monat | / Jahr | % Brutto |
|---|---|---|---|
| Bruttogehalt | 3.500,00 € | 42.000,00 € | 100,0 % |
| − Lohnsteuer | 644,83 € | 7.738,00 € | 18,4 % |
| − Rentenversicherung (9,3 %) | 325,50 € | 3.906,00 € | 9,3 % |
| − Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | 45,50 € | 546,00 € | 1,3 % |
| − Krankenversicherung (8,15 %) | 285,25 € | 3.423,00 € | 8,1 % |
| − Pflegeversicherung (2,3 %) | 80,50 € | 966,00 € | 2,3 % |
| = Nettogehalt | 2.118,42 € | 25.421,00 € | 60,5 % |
Steuerklassen-Vergleich
Wie viel Netto bleibt bei 3.500,00 € Brutto in den verschiedenen Steuerklassen?
Ledig, getrennt lebend oder verwitwet
Alleinerziehend (Entlastungsbetrag +4.260 €)
Verheiratet, Partner in KL V (Hauptverdiener)
Verheiratet, ähnliches Einkommen beider Partner
Verheiratet, Partner in KL III (Geringverdiener)
Zweitjob ohne Hauptarbeitgeber-Freibetrag
Gehaltserhöhungs-Simulator
Was bringt eine Gehaltserhöhung wirklich netto? Aufgrund der Steuerprogression bleibt immer nur ein Teil davon übrig.
| Erhöhung Brutto | Mehr Netto / Mon. | Mehr Netto / Jahr | Davon bleiben |
|---|---|---|---|
| +100,00 € | +45,62 € | +547,40 € | 46 % |
| +200,00 € | +90,73 € | +1.088,80 € | 45 % |
| +500,00 € | +223,42 € | +2.681,00 € | 45 % |
| +1.000,00 € | +435,25 € | +5.223,00 € | 44 % |
| +2.000,00 € | +824,33 € | +9.892,00 € | 41 % |
Die Quote sinkt mit steigendem Brutto, weil höheres Einkommen in höhere Steuerprogressionsstufen fällt. Bei niedrigem Einkommen (unter Grundfreibetrag) bleiben nahezu 100 % der Erhöhung.
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Lohnsteuer & Grundfreibetrag
Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern Einkommensteuer, die direkt vom Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt wird. 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.084 €/Jahr – bis dahin ist Einkommen steuerfrei. Darüber steigt der Steuersatz progressiv von 14 % bis 45 % (Reichensteuer ab 277.826 €).
Solidaritätszuschlag
Seit 2021 entfällt der Soli für die meisten Steuerzahler. Er greift erst ab einer Jahres-Lohnsteuer von ca. 18.130 € (Einzelveranlagung) – das entspricht einem Brutto von rund 6.500 €/Monat (KL I). Gut verdienende zahlen weiterhin 5,5 % auf ihre Lohnsteuer.
Rentenversicherung (RV)
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je 9,3 % in die gesetzliche Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG West 2026: 7.550 €/Monat) begrenzt die Einzahlung nach oben. Einkommen darüber bleibt für die RV beitragsfrei.
Kranken- & Pflegeversicherung
GKV-Mitglieder zahlen 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse (2026 Durchschnitt: 1,7 %). PKV-Beiträge hängen vom Tarif und Eintrittsalter ab – dafür zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss. Kinderlose zahlen ab 23 Jahren 0,6 % mehr Pflegeversicherung.
Steuerklassen im Detail
Die Steuerklasse bestimmt, wie viele Freibeträge beim monatlichen Lohnabzug berücksichtigt werden. Klasse I und IV sind Standard für Singles bzw. gleichverdienende Ehepaare. Klasse III bündelt Freibeträge beim Hauptverdiener, Klasse V hat keine – zahlt dafür weniger im Paket.
Kirchensteuer
Mitglieder einer Kirche zahlen Kirchensteuer auf ihre Lohnsteuer: 9 % in den meisten Bundesländern, 8 % in Bayern und Baden-Württemberg. Die Kirchensteuer ist steuerlich absetzbar – ein Teil kommt über die Steuererklärung zurück.
Rechenbeispiel: 3.500 € Brutto, Steuerklasse I, GKV, keine Kinder
Bei 3.500 € Brutto in Steuerklasse I zahlt ein lediger Angestellter ohne Kinder monatlich rund 1.276 € an Steuern und Sozialabgaben – das sind etwa 36 % des Bruttos.
Der Soli entfällt in diesem Bereich vollständig, da die Jahres-Lohnsteuer (ca. 6.468 €) deutlich unter der Freigrenze von 18.130 € liegt.
Mit Kirchensteuer (9 %) kämen noch ca. −48 €/Monat hinzu.
Häufige Missverständnisse beim Nettolohn
Wer in eine höhere Steuerklasse rutscht, zahlt auf sein gesamtes Einkommen mehr.
Die Steuerprogression ist marginal – nur der Teil über der Grenze wird höher besteuert, nicht das gesamte Einkommen.
Steuerklasse III ist immer günstiger.
KL III ist nur günstig für den Hauptverdiener. Der Partner in KL V zahlt entsprechend mehr. Zusammen zahlen beide dasselbe wie in KL IV/IV.
Bei einer Gehaltserhöhung bekomme ich netto entsprechend mehr.
Wegen der Progression bleibt nur ein Teil netto übrig. Bei einem Sprung von 3.500 auf 4.000 € Brutto sind das in KL I nur ca. 60–65 % der 500 € Erhöhung.
PKV ist immer günstiger als GKV.
PKV kann günstiger sein, aber nur anfangs. Beiträge steigen mit dem Alter stark. Außerdem zahlt der AG einen GKV-Zuschuss, der bei PKV gedeckelt ist.
Methodik & Quellen
Die Lohnsteuer basiert auf der Grundtabelle 2026 (Paragraf 32a EStG). Berechnet wird das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Werbungskostenpauschale (1.230 €/Jahr) und Sonderausgabenpauschbetrag (36 €/Jahr). Steuerklasse III nutzt das Ehegattensplitting (Grundtabelle auf halbes Einkommen × 2). Klasse V und VI haben keinen Grundfreibetrag.
Sozialversicherungsbeiträge 2026: RV 9,3 %, AV 1,3 % (je bis BBG West 7.550 €/Mon.), KV 7,3 % + Zusatzbeitrag/2, PV 1,7 % bzw. 2,3 % (kinderlos ab 23) bis BBG KV/PV 5.512,50 €/Mon. Der Soli entfällt bei Jahres-Lohnsteuer unter 18.130 € (Einzelveranlagung).
Quellen: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Rentenversicherung, GKV-Spitzenverband. Die Berechnung dient als Orientierung und ersetzt keine Lohnabrechnung oder Steuerberatung. Individuelle Freibeträge (Pendlerpauschale, Homeoffice, etc.) sind nicht berücksichtigt.
Häufige Fragen
Brutto ist das im Arbeitsvertrag vereinbarte Gehalt vor allen Abzügen. Netto ist das, was nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen (Rente, Arbeitslosigkeit, Kranken-, Pflegeversicherung) tatsächlich auf dem Konto ankommt. Je nach Steuerklasse, Einkommen und Versicherungssituation bleiben 55–80 % des Bruttos als Netto.
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