Steuerklasse-Optimierer 2026 – III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor?

Welche Steuerklassen-Kombination bringt euch wirklich mehr? Der Rechner vergleicht alle vier Möglichkeiten – III/V, V/III, IV/IV und IV/IV mit Faktor – und zeigt nicht nur das monatliche Netto, sondern auch den entscheidenden Unterschied: die Steuernachzahlung am Jahresende. Denn wer für die höhere Monatszahlung aus SK III keinen Puffer anlegt, erlebt im April eine böse Überraschung.

Berechnung nach §38b, §39f, §46 EStG 2026 · Alle vier Kombinationen im Vergleich

Schnellauswahl
A
Partner A
Brutto/Monat5.000 €
0 €15.000 €
B
Partner B
Brutto/Monat2.500 €
0 €15.000 €
EinkommensverhältnisA 67 % · B 33 %
A · 5.000 €B · 2.500 €
Euer Ehe-Steuervorteil
866 €
Splittingvorteil/Jahr
72 €
entspricht ∅/Monat

Im Vergleich zu zwei Einzelveranlagungen spart ihr 866 € Lohnsteuer pro Jahr.

Empfohlene Kombination

KombinationIV / IV + Faktor
Partner A netto/Monat2.810,33 €
Partner B netto/Monat1.652,82 €
Gemeinsam netto/Monat4.463,15 €
Jahresausgleich± 0 €
Faktor (ELSTER)0,9528

Beim Einkommensverhältnis von 67 / 33 % empfiehlt sich Steuerklasse IV mit Faktor: Der monatliche Einbehalt passt exakt zur Jahressteuerlast – kein Nachzahlungsrisiko, der Splittingvorteil ist bereits monatlich eingerechnet.

Die Wahrheit über die Steuerklassenwahl

Alle vier Kombinationen führen zum selben Haushaltsnetto von 4.463,15 €/Monat nach Jahresausgleich. Die Steuerklasse bestimmt nur, wann Steuern abgezogen werden und wer wie viel monatlich erhält – nicht, wie viel ihr insgesamt behaltet. Wählt die Kombination, die zu eurem Cashflow-Bedarf passt.

Alle Kombinationen im Vergleich

III / V
A Hauptverdiener · weniger LSt für A
Pflichtveranlagung
Partner A netto/Monat3.243,50 €
Partner B netto/Monat1.325,58 €
Gemeinsam/Monat4.569,08 €
Nachzahlung ~1.272 €/Jahr → 106 €/Monat zurücklegen
V / III
B Hauptverdiener · weniger LSt für B
Pflichtveranlagung
Partner A netto/Monat2.337,67 €
Partner B netto/Monat1.912,08 €
Gemeinsam/Monat4.249,75 €
Erstattung ~2.362 €/Jahr im Frühjahr
IV / IV
Gleichmäßig · keine Pflichtveranlagung
Partner A netto/Monat2.754,00 €
Partner B netto/Monat1.636,92 €
Gemeinsam/Monat4.390,92 €
Erstattung ~866 €/Jahr im Frühjahr
Empfohlen
IV / IV + Faktor
Exakt · Splittingvorteil monatlich
Pflichtveranlagung
Partner A netto/Monat2.810,33 €
Partner B netto/Monat1.652,82 €
Gemeinsam/Monat4.463,15 €
Kein Jahresausgleich nötig
Faktor für ELSTER: 0,9528

Monatliche Einkommensverteilung zwischen A und B

III / VA 3.244 € · B 1.326 €
71 %
29 %
V / IIIA 2.338 € · B 1.912 €
55 %
45 %
IV / IVA 2.754 € · B 1.637 €
63 %
37 %
IV / IV + FaktorA 2.810 € · B 1.653 €
63 %
37 %
Partner APartner B

Euer Steuerklasse-IV-Faktor für 2026

0,9528gemäß §39f EStG
Was bedeutet das?

Jeder von euch zahlt nur 95,3 % seiner normalen SK-IV-Lohnsteuer monatlich. Der Splittingvorteil ist sofort eingerechnet.

Wo beantragen?

Gemeinsamer Antrag beim Finanzamt oder via ELSTER (elster.de). Gilt jeweils für ein Kalenderjahr.

Frist

Antrag bis 30. November stellen, damit der Faktor ab 1. Januar des Folgejahres gilt.

Steuererklärungspflicht nach Kombination
III / V:Pflichtveranlagung (§46 Abs. 2 EStG) – Steuererklärung bis 31. Juli Folgejahr
V / III:Pflichtveranlagung (§46 Abs. 2 EStG) – Steuererklärung bis 31. Juli Folgejahr
IV / IV:Keine Pflicht – freiwillige Abgabe lohnt sich trotzdem oft
IV / IV + Faktor:Pflichtveranlagung (§46 Abs. 2 EStG) – Steuererklärung bis 31. Juli Folgejahr

Detaillierte Abzüge im Vergleich (monatlich)

KombinationLSt ALSt BNetto ANetto B
III / V704 €648 €3.244 €1.326 €
V / III1.593 €62 €2.338 €1.912 €
IV / IV1.194 €337 €2.754 €1.637 €
IV / IV + Faktor1.137 €321 €2.810 €1.653 €

SV-Beiträge sind für alle Kombinationen identisch (Steuerklasse hat keinen Einfluss auf Sozialversicherung). Lohnsteuer inkl. Soli und ggf. Kirchensteuer.

Wann lohnt sich welche Kombination?

III / V
Wenn: Ein Partner verdient > 60 % des Haushaltsbruttos
Hauptverdiener hat mehr monatliches Netto
Nachzahlung am Jahresende, Pflichtveranlagung
IV / IV
Wenn: Ähnliches Einkommen (45–55 % je Partner)
Einfach, keine Pflichtveranlagung, meist kleine Erstattung
Splittingvorteil erst bei Steuererklärung
IV / IV + F
Wenn: Unterschiedliches Einkommen (28–45 % Minderanteil)
Splittingvorteil sofort monatlich, kein Jahresausgleich
Jährlicher ELSTER-Antrag nötig, Pflichtveranlagung

Nächste Schritte

  • 1.Beantrage den Faktor 0,9528 gemeinsam beim Finanzamt via ELSTER – am besten noch vor dem 30. November.
  • 2.Bei Steuerklasse III/V: Legt monatlich 106 € zurück – z.B. auf einem separaten Tagesgeldkonto.
  • 3.Prüft jährlich, ob sich euer Einkommensverhältnis verändert hat – dann kann ein Wechsel der Kombination sinnvoll sein.

* Affiliate-Hinweis: Verlinkte Produkte können Partnerlinks enthalten. Das ändert nichts am Preis für dich.

Formel

Jahressteuerschuld (Splitting) = 2 × Grundtabelle((zvE_A + zvE_B) / 2) Jahres-Nachzahlung = Jahressteuerschuld − (LSt_A-Einbehalt + LSt_B-Einbehalt) Faktor §39f = Jahressteuerschuld / (LSt_A_SK4 + LSt_B_SK4) zvE = Bruttoeinkommen − Werbungskostenpauschale (1.230 €) − Sonderausgaben (36 €)

Annahmen & Standardwerte

  • Steuerjahr 2026: Grundfreibetrag 12.084 € (§32a Abs. 1 EStG)
  • Werbungskostenpauschale 1.230 € und Sonderausgaben 36 € pro Person
  • GKV-Zusatzbeitrag: 1,7 % (variiert je Krankenkasse – im Rechner einstellbar)
  • BBG RV: 7.550 €/Monat · BBG KV: 5.512,50 €/Monat
  • Pflegeversicherung: 3,4 % (ohne Kinder) / 2,3 % (mit Kindern)
  • Soli-Freigrenze: 18.130 € Jahres-LSt (keine SK-III/V-Paare betroffen bei mittlerem Einkommen)
  • Faktor-Berechnung: exakt nach §39f EStG, gerundet auf 4 Dezimalstellen
  • Keine Berücksichtigung von: PKV, Steuerklasse II (Alleinerziehende), Kinderfreibeträgen, pauschalen Steuern
  • Ergebnisse dienen als Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung

Passe den Strompreis an deinen tatsächlichen Tarif an, um präzisere Ergebnisse zu erhalten.

Häufige Fragen

In Kombination III/V zahlt der Hauptverdiener (KL III) sehr wenig Lohnsteuer, der Partner in KL V sehr viel. Am Jahresende entsteht oft eine Nachzahlung, weil die gemeinsame Jahressteuer höher ist als die Summe der monatlichen Einbehalte. Kombination IV/IV verteilt die Steuerlast gleichmäßiger und führt typischerweise zu einer kleinen Erstattung.

Zuletzt geprüft: 28. Juni 2026
Ergebnisse dienen als Orientierung, keine Fachberatung