bAV Entgeltumwandlung Rechner – Was kostet dich die Betriebsrente wirklich?
100 Euro in die betriebliche Altersvorsorge zahlen – aber wie viel kostet dich das wirklich netto? Durch Steuerersparnis, Sozialversicherungsvorteil und den Pflicht-Arbeitgeberzuschuss kann der echte Eigenaufwand auf 40–60 Euro sinken. Dieser Rechner zeigt dir Förderquote, Break-even-Steuersatz im Rentenalter und den direkten Vergleich zur privaten ETF-Alternative – inklusive dem Haken, den die Werbung gerne verschweigt.
Berechnung nach §3 Nr. 63 EStG, §1a Abs. 1a BetrAVG 2026 · 4%-Grenze 302 €/Monat · AG-Pflichtanteil 15 %
Seit 01.01.2022: Mindest-AG-Zuschuss 15 % auf neuen Verträgen (§1a Abs. 1a BetrAVG)
Für jeden Euro, den du netto investierst, entstehen 2,49 € Rentenkapital – durch Steuer- und SV-Vorteile plus AG-Zuschuss.
bAV-Analyse auf einen Blick
Hervorragende Förderquote 2.49×: Jeder Euro deiner Eigenleistung erzeugt 2.49 € Rentenkapital. Nach 25 Jahren stehen dir 77.365 € nach Steuern zur Verfügung – 39.714 € mehr als beim ETF-Sparplan mit gleichem Eigenaufwand.
Was 150 € Beitrag dich wirklich kosten
Steuer- und SV-Ersparnis plus AG-Zuschuss reduzieren deine wahren Nettoeigenkosten erheblich.
Was das bedeutet: Du zahlst netto nur 69 € – bekommst aber 173 € Altersvorsorge. Das entspricht einer sofortigen Rendite von 149 % auf deine Eigenleistung (vor Anlagerendite und Rentensteuer).
Wann lohnt sich die bAV? – Break-even-Analyse
Bei welchem Steuersatz im Rentenalter ist bAV und ETF-Sparplan gleichwertig?
Sehr hoher Break-even (64 %). bAV ist fast immer günstiger – dein Rentensteuersatz müsste extrem hoch sein, damit ETF besser wäre. Das ist für die meisten Rentner unrealistisch.
AG-Zuschuss als Verhandlungshebel
Der gesetzliche Mindest-Zuschuss ist 15 %. Wie stark verändert sich die Förderquote bei mehr AG-Engagement?
| AG-Zuschuss | AG-Anteil/M | Gesamt in bAV | Förderquote | bAV-Vorteil |
|---|---|---|---|---|
| 0 % (kein Zuschuss) | 0 € | 150 € | 2.16× | +29.623 € |
| 15 % (Pflicht)◀ | 23 € | 173 € | 2.49× | +39.714 € |
| 20 % | 30 € | 180 € | 2.60× | +43.078 € |
| 25 % | 38 € | 188 € | 2.70× | +46.442 € |
| 50 % | 75 € | 225 € | 3.24× | +63.260 € |
| 100 % | 150 € | 300 € | 4.33× | +96.897 € |
→ Klick auf eine Zeile übernimmt den AG-Zuschuss in den Rechner. bAV-Vorteil vs. ETF bei 25 % Rentensteuer und 5 % Rendite.
Verhandlungstipp: Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig 20–25 % – oft ohne dass Arbeitnehmer danach fragen. Bei einem Beitrag von 150 €/Monat bedeutet die Differenz zwischen 15 % und 25 % 15 €/Monat extra AG-Beitrag – oder 4.500 € über 25 Jahre (ohne Zinseszins).
Was die bAV-Werbung oft verschweigt
Jahresübersicht
Deine nächsten Schritte
- 1.Frage deinen Arbeitgeber explizit nach dem AG-Zuschuss – viele zahlen mehr als die gesetzlichen 15 %, ohne dass Mitarbeiter danach fragen. Schon 5 % mehr ergeben über 25 Jahre 2.250 € zusätzliche Einzahlungen.
- 2.Nutze die SV-freie Grenze von 302 €/Monat vollständig aus, bevor du darüber hinaus gehst – oberhalb dieser Grenze entfällt der SV-Vorteil, was die Förderquote deutlich senkt. Aktuell nutzt du 50 % dieser Grenze.
- 3.Vergleiche Produktanbieter: Nicht jede bAV ist gleich. Prüfe Kostenquoten, Garantieleistungen und ob ein ETF-basiertes Produkt (z. B. Direktversicherung im PEPP-Mantel oder bAV via Pensionskasse mit Fonds-Option) angeboten wird – höhere Rendite ist im Alter entscheidend.
* Affiliate-Hinweis: Verlinkte Produkte können Partnerlinks enthalten. Das ändert nichts am Preis für dich.
Formel
Nettoeigenkosten = Umwandlungsbetrag − Steuerersparnis − SV-Ersparnis (AN)
Steuerersparnis = Lohnsteuer(Brutto) − Lohnsteuer(Brutto − Umwandlung [bis 8 % BBG])
SV-Ersparnis = SV(Brutto) − SV(Brutto − Umwandlung [bis 4 % BBG])
AG-Anteil = AG-Zuschuss % × min(Umwandlung, 4 % BBG)
Gesamtbeitrag bAV = Umwandlung + AG-Anteil
Förderquote = Gesamtbeitrag bAV / Nettoeigenkosten
Break-even t = 1 − ETF_netto / bAV_kapital_bruttoAnnahmen & Standardwerte
- §3 Nr. 63 EStG (2026): 4 % der BBG-RV steuer- UND sozialversicherungsfrei = 302 €/Monat; 4–8 % BBG nur steuerfrei = bis 604 €/Monat
- BBG Rentenversicherung (West) 2026: 7.550 €/Monat (90.600 €/Jahr)
- AG-Pflichtanteil ab 01.01.2022: mind. 15 % des Umwandlungsbetrags (§1a Abs. 1a BetrAVG), nur auf SV-freien Anteil
- Steuer- und SV-Berechnung nach nettolohn.ts 2026 (Grundfreibetrag 12.084 €, Soli-Freigrenze 18.130 €/Jahr)
- ETF-Vergleich: Aktien-ETF mit 30 % Teilfreistellung → effektiver Steuersatz ~18,46 % auf Kapitalgewinne
- Kapitalaufbau: Rentenbarwert-Formel mit monatlichen Beiträgen zu Beginn des Monats
- GKV-Freibetrag auf Betriebsrenten 2026 nicht modelliert (reduziert bAV-Vorteil im Alter)
- Kürzung von Rentenversicherungspunkten durch Entgeltumwandlung nicht quantifiziert
- Keine Produktkosten der bAV modelliert – in der Praxis typisch 0,5–1,5 % p.a.
- Ergebnis dient als Orientierung; keine Anlage- oder Rentenberatung
Passe den Strompreis an deinen tatsächlichen Tarif an, um präzisere Ergebnisse zu erhalten.
Häufige Fragen
Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines Bruttolohns, der stattdessen direkt in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) fließt. Dieser Betrag ist bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei (2026: bis 302 €/Monat für SV, bis 604 €/Monat für Steuer). Dein Arbeitgeber ist seit 2022 verpflichtet, mindestens 15 % deines Umwandlungsbetrags als eigenen Zuschuss beizusteuern.
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