Kinderzuschlag-Rechner 2026 – KiZ-Anspruch berechnen
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Familien, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Lebensunterhalt, aber nicht den ihrer Kinder decken können. Berechne deinen KiZ-Anspruch 2026 transparent nach § 6a BKGG – inklusive Schritt-für-Schritt-Rechnung, Einkommensgrenzen und Vergleich mit Bürgergeld.
§ 6a BKGG · Regelbedarfe 2026 (§ 20 SGB II) · Kindergeld 259 € (ab 01.01.2026) · KiZ max. 292 €/Kind (seit 07/2023)
Haushalt
Kinder
Bruttoeinkommen
Mindestgrenze: 600 € brutto (Alleinerziehend, § 6a BKGG)
Netto geschätzt: ca. 1.479,00 €/Monat
z.B. Unterhalt, Alg I, Rente
Wohnkosten
Fließen anteilig in den Familienbedarf ein (§ 22 SGB II)
| Kind | RB | KdU | BuT | −KiG | KiZ max. |
|---|---|---|---|---|---|
| Kind 1 (6-13 J.) | 390 € | 475 € | 16 € | −259 € | 292 € |
Bürgergeld-Schätzung vereinfacht – für genaue Berechnung nutze den Bürgergeld-Rechner.
- KiZ wird rückwirkend nur für den Antragsmonat gewährt – kein rückwirkender Ausgleich für vergangene Monate (§ 6a Abs. 1 BKGG).
- Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen (online, per Post oder persönlich).
- Bewilligungszeitraum: 6 Monate, dann Neuantrag erforderlich.
- Gleichzeitig BuT-Leistungen (Schulbedarf, Ausflüge, Lernförderung) beim Jobcenter beantragen.
Formel
KiZ-Bedarf je Kind = Regelbedarf + KdU-Anteil + BuT − Kindergeld (259 €)
Max. KiZ je Kind = min(292 €, KiZ-Bedarf je Kind)
Einkommenskürzung = max(0, Netto − Elternbedarf) × 45 %
KiZ gesamt = max(0, Σ Max.-KiZ − Einkommenskürzung)Annahmen & Standardwerte
- Max. Kinderzuschlag: 292 € je Kind/Monat (§ 6a Abs. 2 BKGG, unverändert seit 01.07.2023)
- Kindergeld ab 01.01.2026: 259 € je Kind/Monat (erhöht von 255 €)
- Mindesteinkommensgrenze: 600 € brutto (Alleinerziehende) / 900 € brutto (Paare)
- Einkommensanrechnung: 45 % des Einkommens, das den Elternbedarf übersteigt (§ 6a Abs. 4 BKGG)
- Höchsteinkommensgrenze: Nettoeinkommen + Kindergeld + KiZ darf den Gesamtbedarf der Familie nicht überschreiten
- Regelbedarfe 2026: Nullrunde – identisch zu 2025 (Stufe 1: 563 €, Stufe 2: 506 €, Stufen 4–6: 471/390/357 €)
- BuT-Schulbedarf: 195 €/Schuljahr = 16,25 €/Monat für Kinder 6–17 Jahre (§ 28 Abs. 3 SGB II)
- Kindersofortzuschlag: 25 €/Kind/Monat für KiZ-Empfänger (§ 72a SGB II)
- KdU-Anteil: Wohnkosten werden kopfanteilig auf alle Haushaltsmitglieder aufgeteilt
- Nettoeinkommen wird vereinfacht aus Brutto geschätzt – Minijob (≤603 €): kein Abzug, Midijob: gleitend, Normallohn: ~20,5 % SV + vereinfachte LSt
Passe den Strompreis an deinen tatsächlichen Tarif an, um präzisere Ergebnisse zu erhalten.
Einkommensgrenzen Kinderzuschlag 2026
| Grenze | Alleinerziehend | Paar / Ehepaar |
|---|---|---|
| Mindest-Brutto (Untergrenze) | 600 € | 900 € |
| Maximaler KiZ je Kind | 292 €/Kind | |
| Kindersofortzuschlag (für KiZ-Empfänger) | 25 €/Kind | |
| Anrechnung Einkommen über Elternbedarf | 45 % | |
| Höchstgrenze (Netto + KiG + KiZ ≤ Gesamtbedarf) | Individuell berechnet | |
Regelbedarfe 2026 (Grundlage KiZ-Berechnung)
| Personengruppe | Stufe | 2026 (Nullrunde) |
|---|---|---|
| Alleinstehende / Alleinerziehende | Stufe 1 | 563 € |
| Paare (je Person) | Stufe 2 | 506 € |
| Jugendliche 14–17 Jahre | Stufe 4 | 471 € |
| Kinder 6–13 Jahre | Stufe 5 | 390 € |
| Kinder 0–5 Jahre | Stufe 6 | 357 € |
Rechenbeispiele
Kinderbedarf: 390 € (RB Stufe 5) + 187 € (KdU ÷ 2 Personen) + 16 € (BuT) = 593 € − 259 € (KiG) = 334 €. Max. KiZ je Kind: min(292, 334) = 292 €. Netto ca. 1.080 €. Elternbedarf: 563 + 375 = 938 €. Überhang: max(0, 1.080 − 938) = 142 €. Kürzung: 142 × 45 % = 64 €. KiZ: 292 − 64 = 228 €. Höchstgrenze: 1.080 + 259 + 228 = 1.567 € vs. Bedarf 1.563 € → Kürzung 4 €. Finaler KiZ: ca. 224 €/Monat.
Kinderbedarf: Kind 5 J. (357 + 225 KdU + 5 BuT − 259 KiG = 328 €, max. KiZ 292 €) + Kind 10 J. (390 + 225 + 16 BuT − 259 = 372 €, max. KiZ 292 €). KiZ-Max gesamt: 584 €. Netto ca. 1.560 €. Elternbedarf: 1.012 + 450 (KdU-Anteil) = 1.462 €. Überhang: 1.560 − 1.462 = 98 €. Kürzung: 98 × 45 % = 44 €. KiZ: 584 − 44 = 540 €. Höchstgrenze prüfen: 1.560 + 518 + 540 = 2.618 € vs. Bedarf 2.618 € → genau erfüllt. KiZ: 540 €/Monat.
5 Personen: KdU-Anteil/Person = 240 €. Elternbedarf: 1.012 + 480 = 1.492 €. Kinderbedarf: 357+240+5−259=343 (KiZ 292), 390+240+16−259=387 (KiZ 292), 471+240+16−259=468 (KiZ 292). KiZ-Max: 876 €. Netto ca. 2.090 €. Überhang: 2.090 − 1.492 = 598 €. Kürzung: 598 × 45 % = 269 €. KiZ: 876 − 269 = 607 €. Höchstgrenze: 2.090 + 777 KiG + 607 = 3.474 € vs. Bedarf 3.372 € → Überschuss 102 €, KiZ 505 €.
Optimierungstipps für den KiZ-Antrag
- Antrag sofort stellen: KiZ wird nicht rückwirkend gezahlt – jeder verpasste Monat ist bares Geld.
- BuT gleichzeitig beantragen: Schulbedarf (195 €/Schuljahr), Ausflüge, Lernförderung, Mittagessen – oft nicht automatisch gewährt.
- Einkommensgrenze prüfen: Bei Minijob oder Midijob kann sich eine geringfügige Stundenerhöhung lohnen, wenn dadurch die Mindestgrenze (600/900 €) überschritten wird.
- Steuerklassenwechsel prüfen: Alleinerziehende profitieren von Steuerklasse II – niedrigere Lohnsteuer erhöht das Nettoeinkommen, ohne die KiZ-Mindestgrenze zu gefährden.
- Wohnkosten vollständig angeben: Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten fließen in den Familienbedarf ein – vollständig dokumentieren.
* Affiliate-Hinweis: Verlinkte Produkte können Partnerlinks enthalten. Das ändert nichts am Preis für dich.
Häufige Fragen
Der Kinderzuschlag (KiZ) nach § 6a BKGG ist eine staatliche Leistung für Familien, die ihren eigenen Bedarf mit dem Erwerbseinkommen decken können, aber nicht den ihrer Kinder. Er wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gewährt – nicht vom Jobcenter. Voraussetzung: min. 600 € Brutto (Alleinerziehende) oder 900 € (Paare) und Kinder unter 25 Jahren im Haushalt, die Kindergeld bekommen.
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