Pfändungsfreigrenze Rechner 2024

Wie viel deines Lohns ist bei einer Pfändung geschützt? Der Rechner berechnet deinen unpfändbaren Betrag nach der offiziellen § 850c ZPO-Tabelle, zeigt wie lange es bis zur Schuldenfreiheit dauert und erklärt, was ein P-Konto schützt – inklusive Einkommensarten-Übersicht.

0 €8.000 €/Monat

Pfändungsfreigrenze: 1.491,75 €/Monat

0 % (kein Zins)20 % p.a.

Pfändungsfreigrenze & pfändbarer Betrag

Pfändungsfreigrenze (§ 850c ZPO)1.491,75 €
Pfändbarer Betrag / Monat212,48 €
Verbleibendes Nettoeinkommen1.987,53 €
Knickunkte (ab hier 100 % pfändbar)3.980,11 €

Monatlich können 212 € gepfändet werden. Du behältst 1.988 € (90 % deines Einkommens). Bei 15.000 € Schulden dauert die Tilgung ca. 84 Monate.

Dein Nettoeinkommen aufgeteilt

Geschützt

Geschützt (§ 850c)

1.987,53 €

davon Freigrenze: 1.491,75 €

Pfändbar

212,48 €

9.7 % des Einkommens

Schulden-Tilgungsplan bei laufender Pfändung

Schuldfrei in

7 J.

84 Monate

Gesamt gezahlt

17.848 €

davon Zinsen: 2.848 €

HeuteSchuldfrei

In 84 Monaten schuldenfrei

P-Konto (Pfändungsschutzkonto) – § 850k ZPO

Wer eine Kontopfändung erwartet oder hat, sollte sofort ein P-Konto einrichten. Es schützt automatisch den gleichen Betrag wie die Lohnpfändungsfreigrenze.

Geschützter Grundbetrag1.491,75 €/Monat
Dein P-Konto-Schutz1.491,75 €/Monat

Beantrage das P-Konto bei deiner Bank (kostenlos). Bei Zahlungseingang über dem Freibetrag wird der Überschuss eingefroren – der Freibetrag bleibt immer verfügbar.

Was ist pfändbar? – Einkommensarten im Überblick

P
Lohn / Gehalt· Nach § 850c-Tabelle, Freibetrag beachten
P
Rente (gesetzlich)· Gleiche Pfändungsgrenzen wie Arbeitslohn
~
Krankengeld / Verletztengeld· Pfändbar wie Arbeitslohn, aber soziale Absicherung zu beachten
~
Arbeitslosengeld I· Grundsätzlich pfändbar; Unterhaltspfändung möglich
Bürgergeld / Sozialhilfe· Nicht pfändbar – dient der Existenzsicherung
Kindergeld· Nicht pfändbar – zweckgebunden für das Kind

Legende: P = pfändbar · = nicht pfändbar · ~ = bedingt pfändbar

Pfändbare Beträge nach Einkommensstufe (0 Unterhaltspflichtige)

Netto/MonatPfändbarGeschütztQuote
1.200 €1.200 €0 %
1.500 €2 €1.498 €0.2 %
1.800 €92 €1.708 €5.1 %
2.000 €152 €1.848 €7.6 %
2.200 €← du212 €1.988 €9.7 %
2.500 €302 €2.198 €12.1 %
3.000 €452 €2.548 €15.1 %
3.500 €602 €2.898 €17.2 %
4.000 €766 €3.234 €19.2 %
5.000 €1.766 €3.234 €35.3 %

Pfändungsfreigrenze: 1.491,75 € · Knickunkte: 3.980,11 € (ab hier 100 %)

Sonderfall: Unterhaltspfändung (§ 850d ZPO)

Wenn Unterhaltsgläubiger (z. B. Kinder, Ehepartner) pfänden, gelten nach § 850d ZPO niedrigere Freigrenzen als bei normaler Gläubigerpfändung. Dem Schuldner muss nur der notwendige Lebensunterhalt belassen werden (ca. 1.200–1.400 € für eine Einzelperson, orientiert am Sozialhilfesatz). Da die exakten Beträge gerichtlich bestimmt werden, kann der Rechner diese nicht pauschal ausweisen. Wende dich an eine Schuldnerberatungsstelle, wenn du Unterhaltspfändung erwartest.

Formel

Pfändungsfreigrenze = 1.491,75 € + Summe der Erhöhungsbeträge je Unterhaltspflicht Erhöhung: 1. Person +560,66 € · 2. Person +312,27 € · 3.–5. Person je +290,08 € Pfändbarer Betrag: • Netto ≤ Freigrenze: 0 € • Freigrenze < Netto ≤ Knickunkte: (Netto − Freigrenze) × 30 % • Netto > Knickunkte: (Knickunkte − Freigrenze) × 30 % + (Netto − Knickunkte) Knickunkte (0 Unterhaltspfl.): 3.980,11 € · steigt mit jeder Unterhaltspflicht P-Konto-Schutz (§ 850k ZPO) = gleiche Beträge wie § 850c

Annahmen & Standardwerte

  • Basis: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 (BGBl. I), gültig 01.07.2024 – 30.06.2025
  • Grundbetrag 1.491,75 €/Monat; jährliche Anpassung zum 1. Juli nach steuerlichem Grundfreibetrag
  • Unterhaltspflichtige: Kinder (bis 21 Jahre, wenn Schüler), nicht verdienende Ehepartner
  • Knickunkte 3.980,11 € (0 Unterhaltspflichtige); steigt proportional mit Freigrenze-Erhöhungen
  • P-Konto (§ 850k ZPO): gleiche Schutzbeträge; einfaches Erklärmuster – kein Zinseszins-Effekt
  • Schulden-Tilgungsplan: Standard-Annuitätenformel, konstante Zinslast vereinfacht
  • § 850d (Unterhaltspfändung): niedrigere Freigrenze, nicht durch diesen Rechner kalkulierbar
  • § 850a ZPO: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld (Hälfte), Überstundenvergütung (Hälfte) teils unpfändbar
  • Ergebnis ist Orientierung – keine Rechtsberatung; bei konkreter Pfändung Schuldnerberatung aufsuchen

Passe den Strompreis an deinen tatsächlichen Tarif an, um präzisere Ergebnisse zu erhalten.

Was tun bei Pfändung?

  • P-Konto sofort einrichten: Jede Bank ist verpflichtet, ein Girokonto auf Antrag in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umzuwandeln – kostenlos und innerhalb von 4 Geschäftstagen. So ist dein Kontaguthaben bis zur Freigrenze automatisch geschützt.
  • Bescheinigung für erhöhten P-Konto-Schutz: Hast du Unterhaltspflichtige oder empfängst Sozialleistungen, kann eine Bescheinigung (z. B. von der Schuldnerberatung) den P-Konto-Schutz auf bis zu 3.234,92 € erhöhen.
  • Lohnpfändungsbenachrichtigung prüfen: Dein Arbeitgeber muss dich informieren. Der Pfändungsbeschluss nennt den Gläubiger und den pfändbaren Betrag. Prüfe die Berechnung – Fehler kommen vor.
  • Kostenlose Schuldnerberatung nutzen: Caritas, Diakonie, AWO und kommunale Beratungsstellen bieten kostenlose Erstberatung. Frühzeitig handeln verhindert Insolvenz.
  • Privatinsolvenz als letzter Ausweg: Nach 3 Jahren (seit Gesetz 2021) bist du schuldenfrei – wenn keine neue Tilgung möglich ist, kann das die bessere Option sein.
  • Nettolohn prüfen: Nettolohn-Rechner → um dein genaues Nettoeinkommen zu berechnen.

* Affiliate-Hinweis: Verlinkte Produkte können Partnerlinks enthalten. Das ändert nichts am Preis für dich.

Häufige Fragen

Die Pfändungsfreigrenze (§ 850c ZPO) legt fest, welcher Teil deines Nettolohns vor Gläubigern geschützt ist. Bis zu diesem Betrag darf der Arbeitgeber nichts an einen Gläubiger abführen, egal wie hoch die Schulden sind. 2024 beträgt der Grundbetrag 1.491,75 €/Monat – er wird jährlich zum 1. Juli an den steuerlichen Grundfreibetrag angepasst.

Zuletzt geprüft: 2. August 2026
Ergebnisse dienen als Orientierung, keine Fachberatung