Urlaubsanspruch Rechner 2026

Wie viele Urlaubstage stehen dir dieses Jahr wirklich zu? Der Rechner zeigt dir deinen gesetzlichen und vertraglichen Urlaubsanspruch, berechnet anteilige Tage wenn du dieses Jahr eingestellt wurdest, und schätzt den Abgeltungswert deines Resturlaubs bei einer möglichen Kündigung.

12 Tage40 Tage
0 Tage30 Tage

Urlaubsanspruch

Anspruch (gesamt)30,0 Tage
Bereits genommen / beantragt0,0 Tage
Verbleibende Urlaubstage30,0 Tage
Monatliche Erwerbung2,5 Tage / Monat

30 Urlaubstage noch frei – du hast bisher erst 0 % genommen. Noch viel Zeit zum Planen und Erholen.

Urlaubskonto0 von 30 Tagen genutzt
0 % verbraucht30 Tage frei

Vergleich gesetzliches Minimum

Gesetzliches Minimum (§ 3 BUrlG)20 Tage
Dein Vertragsurlaub30 Tage
Übertariflich+10 Tage

Urlaubsabgeltung bei Kündigung

Wenn das Arbeitsverhältnis endet und du den Resturlaub nicht mehr nehmen kannst, muss der Arbeitgeber ihn in Geld auszahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Tagesgehalt (Brutto)161,54 €
Resturlaubstage30 Tage
Abgeltungswert (Brutto)4.846,15 €

Formel

Jahresanspruch = Vertragliche Urlaubstage [+ 5 Tage bei Schwerbehinderung] Teiljahr-Anspruch = Jahresanspruch ÷ 12 × Beschäftigungsmonate (§ 5 BUrlG) Verbleibend = Jahresanspruch − bereits genommen Tagesgehalt = (Monatsgehalt × 12) ÷ (Arbeitstage pro Woche × 52) Abgeltungswert = Verbleibende Tage × Tagesgehalt

Annahmen & Standardwerte

  • Gesetzliches Minimum: 24 Werktage (6-Tage-Woche) = 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche) nach § 3 BUrlG
  • Wartezeit: 6 Monate Betriebszugehörigkeit für vollen Jahresanspruch (§ 4 BUrlG)
  • Teiljahr-Berechnung: 1/12 des Jahresanspruchs pro vollem Beschäftigungsmonat (§ 5 BUrlG)
  • Aufrundung auf halbe Tage bei Bruchteilen ≥ 0,5 (§ 5 Abs. 2 BUrlG)
  • Schwerbehinderte Menschen: 5 Zusatzurlaubstage pro Jahr (§ 125 SGB IX, GdB ≥ 50)
  • Urlaubsverfall: grundsätzlich 31. Dezember; bei betrieblichen/persönlichen Gründen Übertrag bis 31. März (BAG-Urteil 9 AZR 530/10 u.a.)
  • Tagesgehalt nach BAG: Jahresgehalt ÷ Jahresarbeitstage (Wochenarbeitstage × 52)
  • Urlaubsabgeltung: Brutto-Tagesgehalt × Resttage (§ 7 Abs. 4 BUrlG) – keine Lohnsteuer-Günstigerprüfung hier
  • Keine Berücksichtigung von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen (können abweichen)
  • Ergebnis ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung

Passe den Strompreis an deinen tatsächlichen Tarif an, um präzisere Ergebnisse zu erhalten.

Nächste Schritte

  • Resturlaub rechtzeitig beantragen: Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. Dezember. Übertrag ins Folgejahr ist nur bei betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich – und dann nur bis zum 31. März.
  • Urlaubsabgeltung bei Kündigung: Kannst du den Resturlaub nicht mehr nehmen, muss der Arbeitgeber ihn auszahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren.
  • Schwerbehinderte: Vergiss nicht, deine 5 Zusatztage beim Arbeitgeber geltend zu machen. Sie müssen im gleichen Jahr genommen werden.
  • Tarifvertrag prüfen: Viele Tarifverträge (IG Metall, ver.di etc.) sehen 30 Tage oder mehr vor. Dein Betriebsrat kann Auskunft geben.
  • Nettolohn berechnen: Nettolohn-Rechner → oder für Teilzeit und Nebenjob: Nebenjob Steuern Rechner →

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Häufige Fragen

Das Bundesurlaubsgesetz (§ 3 BUrlG) garantiert mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr – bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen, bei einer 4-Tage-Woche 16 Tagen. Die meisten Arbeitnehmer haben durch Tarif- oder Arbeitsvertrag mehr – typisch sind 25–30 Tage.

Zuletzt geprüft: 2. August 2026
Ergebnisse dienen als Orientierung, keine Fachberatung