Bürgergeld-Rechner 2026 – Grundsicherungsgeld berechnen

Berechne deinen Bürgergeld-Anspruch 2026 – seit dem 1. Juli 2026 offiziell Grundsicherungsgeld genannt – mit allen Regelbedarfsstufen, Mehrbedarfen und dem Erwerbstätigenfreibetrag. Der Rechner zeigt die vollständige Bedarfsberechnung nach § 20 ff. SGB II transparent Schritt für Schritt.

Regelbedarfe 2026 · § 20 SGB II · Freibeträge § 11b SGB II · Schonvermögen ab 01.07.2026 · Nullrunde bestätigt

Hinweis ab 01.07.2026: Das Bürgergeld heißt offiziell jetzt Grundsicherungsgeld. Die Berechnungsregeln (§ 20 ff. SGB II) und Regelbedarfe bleiben 2026 unverändert. Dieser Rechner gilt für beide Bezeichnungen.

Haushaltssituation

Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)

Wohnkosten (Kosten der Unterkunft)

Das Jobcenter übernimmt angemessene Wohnkosten vollständig (§ 22 SGB II).

Warmmiete gesamt830,00 €

Einkommen

Bruttoeinkommen aus Arbeit. Der Freibetrag (§ 11b SGB II) wird automatisch berechnet.

z. B. Unterhalt, Rente, BAföG – ohne Kindergeld (wird automatisch addiert)

Schonvermögen-Check (ab 01.07.2026)

Dein Vermögen bis zum Freibetrag bleibt geschützt. Alter eingeben für individuelle Grenze.

18 Jahre35 Jahre80 Jahre
Schonvermögen ab 35 Jahre10.000,00 €

Vermögen darüber hinaus muss zuerst aufgebraucht werden. Nicht ausgeschöpfte Freibeträge von Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft können auf andere übertragen werden.

Geschätzter Bürgergeld-Anspruch
1.393,00 €
pro Monat
Bedarfsseite
Antragsteller (Stufe 1)563,00 €
Kosten der Unterkunft (KdU)+ 830,00 €
Gesamt-Bedarf1.393,00 €
Anrechenbares Einkommen
Einkommen anrechenbar0,00 €
Bürgergeld / Grundsicherungsgeld1.393,00 €
Regelbedarfsstufen 2026 (Nullrunde)
§ 20 SGB II – unverändert gegenüber 2025
Stufe 1Alleinstehende / Alleinerziehende563,00 €
Stufe 2Partner in Bedarfsgemeinschaft (je)506,00 €
Stufe 3Volljährige unter 25 im Elternhaus451,00 €
Stufe 4Kinder 14–17 Jahre471,00 €
Stufe 5Kinder 6–13 Jahre390,00 €
Stufe 6Kinder 0–5 Jahre357,00 €
+Kindersofortzuschlag (je Kind, Stufen 3–6)25,00 €
Wichtig: Dieser Rechner liefert eine Schätzung. Das Jobcenter prüft Ihren Fall individuell – bei abweichenden Wohnkosten, Einkommensschwankungen oder besonderen Umständen kann der tatsächliche Anspruch abweichen. Einkommensschätzung basiert auf vereinfachter SV-Berechnung.

Formel

Bürgergeld = max(0, Gesamtbedarf − anrechenbares Einkommen) Gesamtbedarf = Regelbedarfe + Mehrbedarfe + Kindersofortzuschlag + Kosten der Unterkunft Freibetrag = 100 € + 20 % × (Brutto 100–1.000 €) + 30 % × (Brutto 1.000–1.200/1.500 €) + 8 € Werbungskosten

Annahmen & Standardwerte

  • Regelbedarfe 2026: Nullrunde – identisch zu 2025 (§ 20 SGB II, Bekanntmachung BMAS)
  • Stufe 1 (Alleinstehende): 563 € · Stufe 2 (Paar): 506 € je · Stufe 4 (14–17 J.): 471 € · Stufe 5 (6–13 J.): 390 € · Stufe 6 (0–5 J.): 357 €
  • Kindersofortzuschlag: 25 € je Kind (§ 72a SGB II)
  • Kindergeld 2026: 259 € je Kind/Monat – wird als anrechenbares Einkommen des Kindes behandelt
  • Mehrbedarfe nach § 21 SGB II: Alleinerziehend min. 36 %, Schwangerschaft 17 %
  • Schonvermögen ab 01.07.2026: altersgestaffelt (unter 30 J.: 5.000 €, 30–40 J.: 10.000 €, 40–50 J.: 12.500 €, über 50 J.: 20.000 €)
  • Netto-Schätzung aus Bruttoeinkommen ist vereinfacht (Midijob-Gleitzone, SV-Beiträge) – für genaue Werte Nettolohn-Rechner nutzen
  • Angemessene Wohnkosten werden vollständig übernommen (§ 22 SGB II) – tatsächliche Angemessenheitsgrenze richtet sich nach Jobcenter-Richtlinien der jeweiligen Kommune

Passe den Strompreis an deinen tatsächlichen Tarif an, um präzisere Ergebnisse zu erhalten.

Rechenbeispiele

Alleinstehend, keine Arbeit, Miete 650 € warm

Bedarf: 563 € Regelbedarf + 650 € Wohnkosten (KdU) = 1.213 €. Einkommen: 0 €. Bürgergeld: 1.213 €. Wichtig: Sind die Wohnkosten über der örtlichen Angemessenheitsgrenze, fordert das Jobcenter zur Kostensenkung auf (§ 22 Abs. 1 SGB II).

Alleinerziehend, 1 Kind (3 Jahre), 400 € brutto Minijob

Bedarf: 563 € (Mutter Stufe 1) + 357 € (Kind 0–5 J.) + 202 € (Mehrbedarf 36 % × 563) + 25 € (Kindersofortzuschlag) + 600 € (KdU) = 1.747 €. Einkommen: 400 € Minijob komplett freibetragsfrei (erste 100 % bis 100 €, dann 20 % bis 400 € = 60 € anrechenbar) + 259 € Kindergeld = 319 € anrechenbar. Bürgergeld: ca. 1.428 €.

Paar mit 2 Kindern (8 und 12 Jahre), 1.200 € brutto einer Partner

Bedarf: 506 + 506 (Paar Stufe 2) + 390 + 390 (2 Kinder 6–13 J.) + 50 (2 × 25 € Sofortzuschlag) + 900 € (KdU) = 2.742 €. Einkommen aus 1.200 € brutto: Freibetrag 100 + 180 + 60 + 8 = 348 €, Netto ca. 950 €, anrechenbar = 950 − 348 = 602 €. Kindergeld: 2 × 259 = 518 €. Gesamt anrechenbar: 1.120 €. Bürgergeld: ca. 1.622 €.

Was tun nach der Berechnung?

  • Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen – am schnellsten online über job-center-digital.de (§ 37 SGB II).
  • Antragsdatum ist der erste Leistungstag – auch wenn die Bearbeitung länger dauert, gilt der Tag des Eingangs.
  • Alle Unterlagen bereithalten: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge, Ausweise aller BG-Mitglieder.
  • Bei Ablehnung: Widerspruch ist kostenlos und muss innerhalb eines Monats eingelegt werden (§ 83 SGG).
  • Auch bei Erwerbstätigkeit prüfen: Aufstocker-Anspruch besteht häufig bis weit über Mindestlohn hinaus.

* Affiliate-Hinweis: Verlinkte Produkte können Partnerlinks enthalten. Das ändert nichts am Preis für dich.

Häufige Fragen

Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld (§ 19 SGB II n.F.). Die Berechnungsregeln, Regelbedarfe und Anspruchsvoraussetzungen bleiben 2026 unverändert. Der Name hat sich geändert, das System nicht. Dieser Rechner gilt für beide Bezeichnungen.

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Zuletzt geprüft: 12. September 2026
Ergebnisse dienen als Orientierung, keine Fachberatung