Werkstudent Steuern Rechner 2026
Als Werkstudent zahlst du nur Rentenversicherung – keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Dazu kommt der Steuertrick: Viele Werkstudenten bekommen alle einbehaltenen Steuern zurück, weil ihr Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Dieser Rechner zeigt dir deinen echten Nettolohn nach Steuererklärung, prüft das Werkstudentenprivileg und berechnet die Auswirkung auf dein BAföG.
Berechnung nach §20 Nr. 10 SGB IV (Werkstudentenprivileg) · Grundfreibetrag 2026: 12.084 € · Mindestlohn 2026: 12,82 €/h
Mit 16 Stunden/Woche in der Vorlesungszeit bleibst du unter der 20-Stunden-Grenze. Das Werkstudentenprivileg (§20 Nr. 10 SGB IV) greift vollständig – du zahlst nur Rentenversicherung (9,3 %).
Werkstudenten sind meist in SK 1 (Hauptjob) oder SK 6 (Zweitjob/fehlende Lohnsteuerkarte).
Dein Werkstudenten-Netto
Perfekte Werkstudenten-Situation: Dein Jahreseinkommen (8.100 €) liegt unter dem Grundfreibetrag (12.084 €). Du bekommst mit der Steuererklärung 0 € vollständig zurück. Dein effektives Netto: 721 €/Monat.
Jahresübersicht
| Position | Monat | Jahr (9 Monate) |
|---|---|---|
| Bruttolohn | 900 € | 8.100 € |
| Rentenversicherung (AN) | −84 € | −753 € |
| Lohnsteuer-Einbehalt | 0 € | 0 € |
| KV-Beitrag | −95 € | −855 € |
| Netto (einbehalten) | 721 € | 6.492 € |
| Steuererstattung | – | +0 € |
| Netto effektiv (mit Erstattung) | 721 € | +6.492 € |
Vergleich: Werkstudent vs. Alternativen
Gleiches Bruttogehalt, unterschiedliche Beschäftigungsformen – Netto nach Steuererklärung.
Krankenversicherung für Werkstudenten
Deine nächsten Schritte als Werkstudent
- 1.Prüfe, ob sich eine Steuererklärung lohnt – bei Werbungskosten über 1.230 €/Jahr (Fahrtkosten, Fachliteratur, Arbeitsmittel) kann sich ein Erstattungsanspruch ergeben.
- 2.Stelle sicher, dass du max. 20 Stunden/Woche in der Vorlesungszeit arbeitest, um das Werkstudentenprivileg zu erhalten. Dokumentiere deine Arbeitszeiten und kläre mit dem Arbeitgeber die Urlaubszeitenregelung.
- 3.Melde dich bei einer Studentischen KV an (TK, AOK, Barmer – ca. 95–120 €/Monat). Diese ist deutlich günstiger als freiwillige Versicherung und gilt bis Studienende oder 30. Lebensjahr.
* Affiliate-Hinweis: Verlinkte Produkte können Partnerlinks enthalten. Das ändert nichts am Preis für dich.
Formel
Rentenversicherung (AN) = Brutto × 9,3 % [nur RV – kein KV, AV, PV]
Lohnsteuer-Einbehalt/Monat = Grundtabelle(Brutto × 12 − 1.266 €) / 12
Tatsächliche Jahressteuer = Grundtabelle(max(0, Jahresbrutto − 1.266 €))
Steuererstattung = Einbehalt − tatsächliche Steuer
Netto mit Erstattung = (Jahresbrutto − Jahres-RV − tatsächliche Steuer − KV×Monate) / Arbeitsmonate
Werkstudentenprivileg: Stunden ≤ 20h/Woche in Vorlesungszeit ODER ≤ 26 Wochen >20h/JahrAnnahmen & Standardwerte
- Werkstudentenprivileg (§20 Nr. 10 SGB IV): max. 20h/Woche in Vorlesungszeit; SV = nur Rentenversicherung 9,3 % AN-Anteil
- 26-Wochen-Regelung: Überschreitung der 20h/Woche bis max. 26 Wochen/Jahr (z.B. Semesterferien) unschädlich
- Grundfreibetrag 2026: 12.084 € – Jahreseinkommen darunter = null Lohnsteuer = volle Erstattung
- Lohnsteuer-Einbehalt: Arbeitgeber rechnet monatliches Brutto × 12 hoch und behält entsprechend ein
- Werbungskostenpauschale 1.230 €/Jahr + Sonderausgabenpauschale 36 €/Jahr automatisch berücksichtigt
- BAföG-Freibetrag: ca. 6.000 €/Jahr nach §23 BAföG (vereinfacht; tatsächliche Berechnung ist komplexer)
- Familienversicherung: gratis bis 25 Jahre bei Einkommen ≤ 538 €/Monat (Geringfügigkeitsgrenze 2026)
- Minijob-Grenze 2026: 538 €/Monat (520h-Regelung beachten bei unterschiedlichen Stundensätzen)
- Keine Berücksichtigung von Praktika, Werkverträgen oder Beschäftigung im 1. Ausbildungsverhältnis
- Ergebnisse dienen als Orientierung; keine steuerliche oder sozialrechtliche Beratung
Passe den Strompreis an deinen tatsächlichen Tarif an, um präzisere Ergebnisse zu erhalten.
Häufige Fragen
Das Werkstudentenprivileg (§20 Nr. 10 SGB IV) befreit eingeschriebene Studenten, die im Hauptberuf Studenten sind, von der Pflicht zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Du zahlst als Werkstudent nur Rentenversicherung (9,3 % AN-Anteil). Voraussetzung: Die Wochenarbeitszeit darf in der Vorlesungszeit max. 20 Stunden betragen. Das spart je nach Gehalt 100–300 € monatlich gegenüber einem normalen Arbeitnehmer.
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