Werkstudent Steuern Rechner 2026

Als Werkstudent zahlst du nur Rentenversicherung – keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Dazu kommt der Steuertrick: Viele Werkstudenten bekommen alle einbehaltenen Steuern zurück, weil ihr Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Dieser Rechner zeigt dir deinen echten Nettolohn nach Steuererklärung, prüft das Werkstudentenprivileg und berechnet die Auswirkung auf dein BAföG.

Berechnung nach §20 Nr. 10 SGB IV (Werkstudentenprivileg) · Grundfreibetrag 2026: 12.084 € · Mindestlohn 2026: 12,82 €/h

Typische Szenarien
Werkstudentenprivileg aktiv
16h/Woche – Werkstudentenprivileg aktiv ✓

Mit 16 Stunden/Woche in der Vorlesungszeit bleibst du unter der 20-Stunden-Grenze. Das Werkstudentenprivileg (§20 Nr. 10 SGB IV) greift vollständig – du zahlst nur Rentenversicherung (9,3 %).

Bruttogehalt / Monat900 €
100 €538 € (Minijob)3.000 €
Stunden/Woche (Semester)16h
1h20h (Privileg-Grenze)40h
Arbeitsmonate/Jahr9
112
davon Semestermonate6
0 (nur Ferien)Ganzjährig
Steuerklasse

Werkstudenten sind meist in SK 1 (Hauptjob) oder SK 6 (Zweitjob/fehlende Lohnsteuerkarte).

Krankenversicherung

Dein Werkstudenten-Netto

Bruttogehalt/Monat900 €
Rentenversicherung (9,3 %)− 84 €
Lohnsteuer-Einbehalt/Monat− 0 €
KV-Beitrag/Monat− 95 €
Netto ohne Steuererklärung721 €
Netto mit Steuererklärung ★721 €
Effektiver Stundenlohn netto10,41 €/h

Perfekte Werkstudenten-Situation: Dein Jahreseinkommen (8.100 €) liegt unter dem Grundfreibetrag (12.084 €). Du bekommst mit der Steuererklärung 0 € vollständig zurück. Dein effektives Netto: 721 €/Monat.

Dein Stundenlohn auf einen Blick
Brutto
12,99 €/h
Netto (monatlich)
10,41 €/h
Netto mit Steuererklärung
10,41 €/h

Jahresübersicht

PositionMonatJahr (9 Monate)
Bruttolohn900 €8.100 €
Rentenversicherung (AN)−84 €−753 €
Lohnsteuer-Einbehalt0 €0 €
KV-Beitrag−95 €−855 €
Netto (einbehalten)721 €6.492 €
Steuererstattung+0 €
Netto effektiv (mit Erstattung)721 €+6.492 €

Vergleich: Werkstudent vs. Alternativen

Gleiches Bruttogehalt, unterschiedliche Beschäftigungsformen – Netto nach Steuererklärung.

Werkstudent (Privileg)
721 €/M
Normaler Teilzeitjob
711 €/M
Werkstudent (Privileg)SV: 84 €/MSteuer: 0 €/MNetto: 721 €/M10,41 €/h
Normaler TeilzeitjobSV: 189 €/MSteuer: 0 €/MNetto: 711 €/M10,26 €/h
Minijob nicht dargestellt: Minijob wäre nur bis 538 €/Monat möglich. Bei höherem Einkommen musst du entweder Werkstudent oder regulärer Arbeitnehmer sein.

Krankenversicherung für Werkstudenten

Familienversicherung
0 €/Monat
Bis 25 J. + Einkommen ≤ 538 €/M
Beste Option – solange möglich nutzen
Nicht möglich: Einkommen 900 € > 538
Studentische KV
~95–120 €/Monat
Eingeschriebene Studenten bis Ende Studium
Günstigste eigene KV für Werkstudenten
Freiwillige KV
ab ~200 €/Monat
Wenn Studentenstatus endet oder > 14. Semester
Nur wenn Studentische KV nicht möglich
Wichtig: Das Werkstudentenprivileg befreit von KV, AV und PV. Du musst aber trotzdem krankenversichert sein – entweder über die Familienversicherung der Eltern, die günstige Studentische KV (~95 €/Monat) oder als freiwillig Versicherter. Die Studentische KV ist in der Regel bis Vollendung des 30. Lebensjahres möglich.

Deine nächsten Schritte als Werkstudent

  • 1.Prüfe, ob sich eine Steuererklärung lohnt – bei Werbungskosten über 1.230 €/Jahr (Fahrtkosten, Fachliteratur, Arbeitsmittel) kann sich ein Erstattungsanspruch ergeben.
  • 2.Stelle sicher, dass du max. 20 Stunden/Woche in der Vorlesungszeit arbeitest, um das Werkstudentenprivileg zu erhalten. Dokumentiere deine Arbeitszeiten und kläre mit dem Arbeitgeber die Urlaubszeitenregelung.
  • 3.Melde dich bei einer Studentischen KV an (TK, AOK, Barmer – ca. 95–120 €/Monat). Diese ist deutlich günstiger als freiwillige Versicherung und gilt bis Studienende oder 30. Lebensjahr.

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Formel

Rentenversicherung (AN) = Brutto × 9,3 % [nur RV – kein KV, AV, PV] Lohnsteuer-Einbehalt/Monat = Grundtabelle(Brutto × 12 − 1.266 €) / 12 Tatsächliche Jahressteuer = Grundtabelle(max(0, Jahresbrutto − 1.266 €)) Steuererstattung = Einbehalt − tatsächliche Steuer Netto mit Erstattung = (Jahresbrutto − Jahres-RV − tatsächliche Steuer − KV×Monate) / Arbeitsmonate Werkstudentenprivileg: Stunden ≤ 20h/Woche in Vorlesungszeit ODER ≤ 26 Wochen >20h/Jahr

Annahmen & Standardwerte

  • Werkstudentenprivileg (§20 Nr. 10 SGB IV): max. 20h/Woche in Vorlesungszeit; SV = nur Rentenversicherung 9,3 % AN-Anteil
  • 26-Wochen-Regelung: Überschreitung der 20h/Woche bis max. 26 Wochen/Jahr (z.B. Semesterferien) unschädlich
  • Grundfreibetrag 2026: 12.084 € – Jahreseinkommen darunter = null Lohnsteuer = volle Erstattung
  • Lohnsteuer-Einbehalt: Arbeitgeber rechnet monatliches Brutto × 12 hoch und behält entsprechend ein
  • Werbungskostenpauschale 1.230 €/Jahr + Sonderausgabenpauschale 36 €/Jahr automatisch berücksichtigt
  • BAföG-Freibetrag: ca. 6.000 €/Jahr nach §23 BAföG (vereinfacht; tatsächliche Berechnung ist komplexer)
  • Familienversicherung: gratis bis 25 Jahre bei Einkommen ≤ 538 €/Monat (Geringfügigkeitsgrenze 2026)
  • Minijob-Grenze 2026: 538 €/Monat (520h-Regelung beachten bei unterschiedlichen Stundensätzen)
  • Keine Berücksichtigung von Praktika, Werkverträgen oder Beschäftigung im 1. Ausbildungsverhältnis
  • Ergebnisse dienen als Orientierung; keine steuerliche oder sozialrechtliche Beratung

Passe den Strompreis an deinen tatsächlichen Tarif an, um präzisere Ergebnisse zu erhalten.

Häufige Fragen

Das Werkstudentenprivileg (§20 Nr. 10 SGB IV) befreit eingeschriebene Studenten, die im Hauptberuf Studenten sind, von der Pflicht zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Du zahlst als Werkstudent nur Rentenversicherung (9,3 % AN-Anteil). Voraussetzung: Die Wochenarbeitszeit darf in der Vorlesungszeit max. 20 Stunden betragen. Das spart je nach Gehalt 100–300 € monatlich gegenüber einem normalen Arbeitnehmer.

Zuletzt geprüft: 28. Juni 2026
Ergebnisse dienen als Orientierung, keine Fachberatung