Krankengeld-Rechner 2026 – Auszahlung sofort berechnen
Wie hoch ist dein Krankengeld wirklich? Ab der 7. Krankheitswoche zahlt nicht mehr dein Arbeitgeber, sondern deine Krankenkasse – und das nach einer klaren Formel: 70 % des Brutto-Regelentgelts, gedeckelt auf 90 % deines Nettolohns (§ 47 SGB V). Dieser Krankengeld-Rechner 2026 zeigt dir den genauen Tages- und Monatsbetrag, alle KV- und PV-Abzüge, die Einkommensersatzquote und den Vergleich zu deinem normalen Nettogehalt – inklusive Beitragsbemessungsgrenze 69.750 €/Jahr und aktuellem Zusatzbeitrag.
Berechnung nach § 47 SGB V, § 249 SGB V, § 55 SGB XI | Werte: Steuerjahr 2026 | BBG KV: 69.750 €/Jahr
Deine Situation
Steuerklasse beeinflusst den Nettolohn – relevant für die 90%-Netto-Deckelung.
Beeinflusst den Pflegeversicherungs-Beitrag (1,8 % mit / 2,4 % ohne Kinder).
Krankengeld (netto)
Hohe AbsicherungDein Krankengeld beträgt 81 % deines Nettolohns – eine vergleichsweise hohe Absicherung. Die monatliche Einkommenslücke beträgt nur 413 €.
Berechnungsdetails (§ 47 SGB V)
| Regelentgelt/Tag | 116,67 € |
| × 70 % = KG brutto/Tag | 81,67 € |
| 90 %-Netto-Deckelung greift | 63,55 € |
| KG brutto/Tag (nach Deckelung) | 63,55 € |
| − KV-Abzug AN (§ 249 SGB V) | −5,18 € |
| − PV-Abzug AN (§ 55 SGB XI) | −1,53 € |
| = KG netto/Tag | 56,85 € |
Zeitraum: 30 Tage Krankheit
Bei 30 Tagen Krankheit zahlt ausschließlich dein Arbeitgeber (Lohnfortzahlung). Krankengeld setzt erst ab Tag 43 ein.
Normales Netto vs. Krankengeld im Vergleich
| Position | Normaler Monat | Krankengeld-Monat |
|---|---|---|
| Brutto-Regelentgelt | 3.500,00 € | 3.500,00 € |
| Steuern + SV (Abzüge) | −1.381,58 € | −201,14 € |
| Netto gesamt | 2.118,42 € | 1.705,43 € |
| Einkommenseinbuße | — | −412,99 € |
| Ersatzquote | 100 % | 80.5 % |
* Krankengeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) – d. h. Krankengeld kann die Steuerlast auf das restliche Jahreseinkommen erhöhen.
Formel
Regelentgelt/Tag = min(Bruttogehalt, BBG KV 5.812,50 €) ÷ 30
KG brutto/Tag = Regelentgelt/Tag × 70 % (§ 47 Abs. 1 SGB V)
KG brutto/Tag ≤ 90 % × Nettolohn/Tag (Netto-Deckelung, § 47 Abs. 1 S. 2)
Abzüge:
KV-Abzug = KG brutto × (7,3 % + Zusatzbeitrag ÷ 2) (§ 249 Abs. 1 SGB V)
PV-Abzug = KG brutto × 1,8 % (mit Kindern) / 2,4 % (kinderlos) (§ 55 SGB XI)
KG netto/Tag = KG brutto/Tag − KV-Abzug − PV-Abzug
KG netto/Monat = KG netto/Tag × 30Annahmen & Standardwerte
- Krankengeld-Satz: 70 % des Brutto-Regelentgelts nach § 47 Abs. 1 SGB V
- Netto-Deckelung: höchstens 90 % des Nettolohns (§ 47 Abs. 1 S. 2 SGB V)
- Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 2026: 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr)
- Allgemeiner KV-Beitragssatz: 14,6 % (AN-Anteil 7,3 %) + halber Zusatzbeitrag
- PV-Beitragssatz 2026: 3,6 % gesamt; AN-Anteil 1,8 % mit Kindern / 2,4 % kinderlos
- Kein RV- und AV-Abzug vom Krankengeld (keine Beitragspflicht, § 3 SGB VI)
- Lohnfortzahlung Arbeitgeber: 42 Tage (6 Wochen) nach § 3 EFZG
- Max. Krankengeld-Bezug: 78 Wochen (546 Tage) innerhalb von 3 Jahren (§ 48 SGB V)
- Berechnung gilt für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer; Minijobber und Selbstständige haben keinen Krankengeld-Anspruch
- Regelentgelt basiert auf dem letzten abgerechneten Kalendermonat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit
Passe den Strompreis an deinen tatsächlichen Tarif an, um präzisere Ergebnisse zu erhalten.
Was kannst du jetzt tun?
- 1.Krankenkassen-Rechner nutzen: Deine Krankenkasse hat oft einen eigenen Krankengeld-Rechner mit deinen exakten Beitragsdaten – z. B. auf tk.de oder aok.de.
- 2.Krankentagegeld-Versicherung prüfen: Wenn die Ersatzquote unter 75 % liegt oder du Selbstständige/r bist, deckt eine Krankentagegeld-Versicherung die Lücke – Kosten je nach Alter und Tagessatz oft unter 30 €/Monat.
- 3.Lohnfortzahlung lückenlos dokumentieren: Reiche die AU-Bescheinigung spätestens am 4. Krankheitstag beim Arbeitgeber ein (§ 5 EFZG). Vergisst du das, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern.
- 4.Progressionsvorbehalt nicht vergessen: Krankengeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf dein restliches Jahreseinkommen. Prüfe nach dem Steuerjahr, ob du eine Einkommensteuererklärung einreichen musst – die Rückforderung kann mehrere hundert Euro betragen.
* Affiliate-Hinweis: Verlinkte Produkte können Partnerlinks enthalten. Das ändert nichts am Preis für dich.
Häufige Fragen
Krankengeld beträgt 70 % deines Brutto-Regelentgelts, höchstens jedoch 90 % deines Nettolohns (§ 47 Abs. 1 SGB V). Vom so ermittelten Krankengeld werden noch dein Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen. Für ein Bruttogehalt von 3.500 €/Monat ergibt sich in Steuerklasse I ohne Kinder ein Krankengeld von ca. 60–65 % des Nettolohns.
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