Kleinunternehmer-Rechner 2026 – § 19 UStG Grenze prüfen & Vorteil berechnen

Ab 2025 gilt die neue 25.000 €-Grenze für Kleinunternehmer (§ 19 UStG, EU-Richtlinie 2020/285). Ob die Kleinunternehmerregelung für dich günstiger ist als die Regelbesteuerung, hängt von drei Faktoren ab: wie viele deiner Kunden Vorsteuer abziehen können, wie hoch deine vorsteuerfähigen Ausgaben sind und wie nah du an der Grenze bist. Dieser Rechner beantwortet alle drei Fragen – mit Grenzanzeige, B2C/B2B-Vorteilsrechnung, Break-even-Analyse und Rechnungspflichten-Checkliste.

Grenzberechnung nach § 19 UStG (neue Fassung ab 01.01.2025) · EU-Richtlinie 2020/285 · Verzichtsbindung § 19 Abs. 2 UStG · Rechnungspflichten § 14 UStG

Dein Jahresumsatz

Kundenmix

B2C-Kunden können keine Vorsteuer abziehen – sie zahlen immer den Bruttobetrag. Für sie bedeutet deine USt-Pflicht höhere Endpreise oder niedrigere Margen.
B2B-Kunden bekommen die USt erstattet – für sie macht dein Status kaum einen Unterschied.

Freiwilliger Verzicht (§ 19 Abs. 2 UStG)

25.000 €-Grenze 2025

⚠ Grenzbereich – aufmerksam bleiben
Dein Umsatz
20.000,00 €
Grenze
25.000,00 €
Rest
5.000,00 €

Bei gleichem Monatsumsatz: Grenze in ca. 3 Monaten erreicht

Deine Situation

Monatsumsatz (Ø)1.666,67 €
Verbleibend bis 25.000 €-Grenze5.000,00 €
Vorsteuer-Vorteil Regelbesteuerung (19 % auf 3.000,00 € Ausgaben)+570,00 €
B2C-Nachteil Regelbesteuerung (70 % B2C-Anteil)−2.235,29 €
Nettovorteil pro JahrKU besser um 1.665,29 €
Break-even B2B-Anteil82 % B2B

Achtung: Du befindest dich im Grenzbereich. Bei gleichem Monatsumsatz (1.667 €/Monat) erreichst du die 25.000 €-Grenze in ca. 3 Monaten. Plane rechtzeitig den Übergang zur Regelbesteuerung: neue Rechnungsvorlage mit USt, Voranmeldung beim Finanzamt.

Rechnung: 1.000 € Netto-Leistung

Als Kleinunternehmer
Nettobetrag1.000,00 €
USt (kein Ausweis)
Rechnungssumme1.000,00 €
+ Pflichthinweis § 19 UStG
Als Regelbesteuert
Nettobetrag1.000,00 €
USt 19 %+190,00 €
Rechnungssumme1.190,00 €
B2B-Kunden: neutralisiert durch VSt

KU vs. Regelbesteuerung – Jahresvorteil

✓ Vorsteuer-Vorteil Regelbesteuerung+570,00 €
✗ B2C-Nachteil Regelbesteuerung2.235,29 €
Jährlicher Nettovorteil
KU spart 1.665,29 €
Kleinunternehmerregelung ist günstiger
Break-even: ab 82 % B2B-Anteil lohnt sich Regelbesteuerung
0 % B2B (rein B2C)Break-even: 82 %100 % B2B

Pflichtangaben auf KU-Rechnungen

  • Name und Anschrift des Leistungserbringers
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistungserbringers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der Leistung oder Lieferung
  • Entgelt (Netto-Betrag ohne USt)
  • PFLICHT: Hinweis auf § 19 UStG, z. B.: „Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
  • KEINE Zeile "Umsatzsteuer 19 % = ..." auf der Rechnung (verboten!)

⚠ Häufige Fehler und Fallen

  • 1.USt auf der Rechnung ausweisen → führt zur geschuldeten USt (§ 14c UStG) ohne Recht auf VSt
  • 2.Grenzüberschreitung nicht ans Finanzamt melden → Steuernachzahlung + Zinsen
  • 3.Vergessen den § 19 UStG-Hinweis auf die Rechnung zu schreiben
  • 4.Auf KU-Regelung verzichtet ohne die 5-Jahres-Bindung zu bedenken
  • 5.EU-Grenze (100.000 €) für grenzüberschreitende Leistungen ignoriert

Formel

Grenzstatus: Kleinunternehmer wenn Nettoumsatz < 25.000 € (§ 19 UStG ab 2025) Vorsteuer-Vorteil RB = vorsteuerfähige Ausgaben × USt-Satz B2C-Nachteil RB = Umsatz × B2C-Anteil × (USt / (1 + USt)) Nettovorteil RB = Vorsteuer-Vorteil − B2C-Nachteil Break-even B2B% = 1 − (Ausgaben × (1 + USt)) / Umsatz

Annahmen & Standardwerte

  • Grenze 25.000 € Nettoumsatz im laufenden Kalenderjahr (§ 19 UStG neu ab 01.01.2025, EU-RL 2020/285)
  • Freiwilliger Verzicht nach § 19 Abs. 2 UStG: 5-Jahres-Bindung ab dem Verzichtsjahr
  • B2C-Nachteil: bei gleichem Endpreis führt USt-Pflicht zu niedrigerem Nettoumsatz des Unternehmers
  • B2B-Kunden sind in der Vorteilsrechnung neutral, da sie Vorsteuer zurückholen
  • Vorsteuerabzug nur auf betriebliche Ausgaben mit gesetzlichem USt-Anteil
  • EU-weite Grenze: 100.000 € Nettoumsatz (grenzüberschreitende Leistungen, § 19a UStG)
  • Keine Berücksichtigung von: Steuerberatungskosten, Voranmeldungsaufwand, branchenspezifischen Ausnahmen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung quartalsweise (Jahresumsatz < 7.500 € USt) oder monatlich

Passe den Strompreis an deinen tatsächlichen Tarif an, um präzisere Ergebnisse zu erhalten.

Nächste Schritte

  • 1.Umsatz genau tracken: Führe ein einfaches Umsatz-Tagebuch (Excel, Lexoffice, sevDesk). Die 25.000 €-Grenze zählt kumuliert im Kalenderjahr – du musst sie aktiv im Blick behalten.
  • 2.§ 19 UStG-Hinweis auf jeder Rechnung: Als Kleinunternehmer muss der Hinweis zwingend auf jede Rechnung – z. B.: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
  • 3.Grenzüberschreitung sofort melden: Falls du die 25.000 €-Grenze überschreitest, musst du das dem Finanzamt melden und ab diesem Zeitpunkt USt auf allen Rechnungen ausweisen.
  • 4.Verzicht prüfen: Wenn du überwiegend B2B-Kunden hast und hohe vorsteuerfähige Ausgaben, lohnt sich der freiwillige Verzicht. Steuerberater konsultieren – 5-Jahres-Bindung beachten!

* Affiliate-Hinweis: Verlinkte Produkte können Partnerlinks enthalten. Das ändert nichts am Preis für dich.

Alle Angaben als Orientierungswert – keine Steuerberatung. Individuelle Steuerfragen mit einem Steuerberater klären.

Häufige Fragen

Seit 01.01.2025 gilt die neue EU-Richtlinie 2020/285: Die Grenze ist jetzt 25.000 € Nettoumsatz im laufenden Kalenderjahr (vorher: 22.000 € im Vorjahr). Das bedeutet: Du musst deinen Umsatz während des Jahres aktiv beobachten – wenn du die 25.000 € überschreitest, wirst du ab diesem Tag regelbesteuert. Die alte 22.000 €-Grenze aus dem Vorjahr entfällt.

Zuletzt geprüft: 2. August 2026
Ergebnisse dienen als Orientierung, keine Fachberatung