Kleinunternehmer-Rechner 2026 – § 19 UStG Grenze prüfen & Vorteil berechnen
Ab 2025 gilt die neue 25.000 €-Grenze für Kleinunternehmer (§ 19 UStG, EU-Richtlinie 2020/285). Ob die Kleinunternehmerregelung für dich günstiger ist als die Regelbesteuerung, hängt von drei Faktoren ab: wie viele deiner Kunden Vorsteuer abziehen können, wie hoch deine vorsteuerfähigen Ausgaben sind und wie nah du an der Grenze bist. Dieser Rechner beantwortet alle drei Fragen – mit Grenzanzeige, B2C/B2B-Vorteilsrechnung, Break-even-Analyse und Rechnungspflichten-Checkliste.
Grenzberechnung nach § 19 UStG (neue Fassung ab 01.01.2025) · EU-Richtlinie 2020/285 · Verzichtsbindung § 19 Abs. 2 UStG · Rechnungspflichten § 14 UStG
Dein Jahresumsatz
Kundenmix
B2B-Kunden bekommen die USt erstattet – für sie macht dein Status kaum einen Unterschied.
Freiwilliger Verzicht (§ 19 Abs. 2 UStG)
25.000 €-Grenze 2025
⚠ Grenzbereich – aufmerksam bleibenBei gleichem Monatsumsatz: Grenze in ca. 3 Monaten erreicht
Deine Situation
Achtung: Du befindest dich im Grenzbereich. Bei gleichem Monatsumsatz (1.667 €/Monat) erreichst du die 25.000 €-Grenze in ca. 3 Monaten. Plane rechtzeitig den Übergang zur Regelbesteuerung: neue Rechnungsvorlage mit USt, Voranmeldung beim Finanzamt.
Rechnung: 1.000 € Netto-Leistung
KU vs. Regelbesteuerung – Jahresvorteil
Pflichtangaben auf KU-Rechnungen
- ✓Name und Anschrift des Leistungserbringers
- ✓Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- ✓Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistungserbringers
- ✓Ausstellungsdatum der Rechnung
- ✓Fortlaufende Rechnungsnummer
- ✓Menge und Art der Leistung oder Lieferung
- ✓Entgelt (Netto-Betrag ohne USt)
- ⚠PFLICHT: Hinweis auf § 19 UStG, z. B.: „Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
- ✗KEINE Zeile "Umsatzsteuer 19 % = ..." auf der Rechnung (verboten!)
⚠ Häufige Fehler und Fallen
- 1.USt auf der Rechnung ausweisen → führt zur geschuldeten USt (§ 14c UStG) ohne Recht auf VSt
- 2.Grenzüberschreitung nicht ans Finanzamt melden → Steuernachzahlung + Zinsen
- 3.Vergessen den § 19 UStG-Hinweis auf die Rechnung zu schreiben
- 4.Auf KU-Regelung verzichtet ohne die 5-Jahres-Bindung zu bedenken
- 5.EU-Grenze (100.000 €) für grenzüberschreitende Leistungen ignoriert
Formel
Grenzstatus: Kleinunternehmer wenn Nettoumsatz < 25.000 € (§ 19 UStG ab 2025)
Vorsteuer-Vorteil RB = vorsteuerfähige Ausgaben × USt-Satz
B2C-Nachteil RB = Umsatz × B2C-Anteil × (USt / (1 + USt))
Nettovorteil RB = Vorsteuer-Vorteil − B2C-Nachteil
Break-even B2B% = 1 − (Ausgaben × (1 + USt)) / UmsatzAnnahmen & Standardwerte
- Grenze 25.000 € Nettoumsatz im laufenden Kalenderjahr (§ 19 UStG neu ab 01.01.2025, EU-RL 2020/285)
- Freiwilliger Verzicht nach § 19 Abs. 2 UStG: 5-Jahres-Bindung ab dem Verzichtsjahr
- B2C-Nachteil: bei gleichem Endpreis führt USt-Pflicht zu niedrigerem Nettoumsatz des Unternehmers
- B2B-Kunden sind in der Vorteilsrechnung neutral, da sie Vorsteuer zurückholen
- Vorsteuerabzug nur auf betriebliche Ausgaben mit gesetzlichem USt-Anteil
- EU-weite Grenze: 100.000 € Nettoumsatz (grenzüberschreitende Leistungen, § 19a UStG)
- Keine Berücksichtigung von: Steuerberatungskosten, Voranmeldungsaufwand, branchenspezifischen Ausnahmen
- Umsatzsteuer-Voranmeldung quartalsweise (Jahresumsatz < 7.500 € USt) oder monatlich
Passe den Strompreis an deinen tatsächlichen Tarif an, um präzisere Ergebnisse zu erhalten.
Nächste Schritte
- 1.Umsatz genau tracken: Führe ein einfaches Umsatz-Tagebuch (Excel, Lexoffice, sevDesk). Die 25.000 €-Grenze zählt kumuliert im Kalenderjahr – du musst sie aktiv im Blick behalten.
- 2.§ 19 UStG-Hinweis auf jeder Rechnung: Als Kleinunternehmer muss der Hinweis zwingend auf jede Rechnung – z. B.: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
- 3.Grenzüberschreitung sofort melden: Falls du die 25.000 €-Grenze überschreitest, musst du das dem Finanzamt melden und ab diesem Zeitpunkt USt auf allen Rechnungen ausweisen.
- 4.Verzicht prüfen: Wenn du überwiegend B2B-Kunden hast und hohe vorsteuerfähige Ausgaben, lohnt sich der freiwillige Verzicht. Steuerberater konsultieren – 5-Jahres-Bindung beachten!
* Affiliate-Hinweis: Verlinkte Produkte können Partnerlinks enthalten. Das ändert nichts am Preis für dich.
Passend dazu
Alle Angaben als Orientierungswert – keine Steuerberatung. Individuelle Steuerfragen mit einem Steuerberater klären.
Häufige Fragen
Seit 01.01.2025 gilt die neue EU-Richtlinie 2020/285: Die Grenze ist jetzt 25.000 € Nettoumsatz im laufenden Kalenderjahr (vorher: 22.000 € im Vorjahr). Das bedeutet: Du musst deinen Umsatz während des Jahres aktiv beobachten – wenn du die 25.000 € überschreitest, wirst du ab diesem Tag regelbesteuert. Die alte 22.000 €-Grenze aus dem Vorjahr entfällt.
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