Handwerker-Steuerbonus-Rechner – § 35a EStG 2026
Wer Handwerker bezahlt, kann 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen – bis 1.200 € pro Jahr. Kombiniert mit haushaltsnahen Dienstleistungen (bis 4.000 €) und offiziell angemeldetem Minijob (bis 510 €) sind bis zu 5.710 € Steuerbonus pro Jahr möglich. Dieser Rechner berechnet deinen genauen Bonus, prüft ob deine Steuerschuld ausreicht, und zeigt dir wie du durch Jahres-Timing den Bonus verdoppeln kannst.
Handwerker-Steuerbonus-Rechner – § 35a EStG 2026
Wer Handwerker bezahlt, kann 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen – bis 1.200 € pro Jahr. Kombiniert mit haushaltsnahen Dienstleistungen (bis 4.000 €) und offiziell angemeldetem Minijob (bis 510 €) sind bis zu 5.710 € Steuerbonus pro Jahr möglich. Dieser Rechner berechnet deinen genauen Bonus, prüft ob deine Steuerschuld ausreicht, und zeigt dir wie du durch Jahres-Timing den Bonus verdoppeln kannst.
§ 35a Abs. 3 – Handwerkerleistungenmax. 1.200 €/Jahr Bonus
100 % anrechenbar – kein Material
§ 35a Abs. 2 – Haushaltsnahe Dienstleistungenmax. 4.000 €/Jahr Bonus
Putzhilfe, Gartenpflege, Winterdienst, Pflege im Haushalt …
§ 35a Abs. 1 – Haushaltshilfe (Minijob)max. 510 €/Jahr Bonus
Offiziell bei Minijob-Zentrale angemeldete Haushaltshilfe
Steuerschuld-PrüferVerfällt der Bonus?
Der Bonus mindert direkt deine Einkommensteuer. Ist die Steuer niedriger als der Bonus, verfällt der Rest.
0,00 € Steuerbonus nach § 35a EStG
Gib deine Handwerker-Arbeitskosten ein, um deinen Steuerbonus zu berechnen.
• Handwerkerleistungen (Abs. 3): Noch 6.000,00 € anrechenbare Arbeitskosten frei → weiterer Bonus von bis zu 1.200,00 € möglich
• Haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2): Max. 20.000 € Basis, du nutzt 0,00 € → bis zu 4.000,00 € mehr möglich
• Haushaltshilfe auf 520-€-Basis (Abs. 1): Bis 510 € extra Steuerbonus durch offiziell angemeldeten Minijob
• Die Steuerermäßigung gilt im Zahlungsjahr, nicht im Leistungsjahr
• Wenn deine Arbeitskosten über 6.000 € (Abs. 3-Limit) liegen: Zahlung auf zwei Kalenderjahre aufteilen – Dezember-Zahlung = dieses Jahr, Januar-Zahlung = nächstes Jahr
• Anzahlungen nur begünstigt, wenn der Handwerker sie ausdrücklich vor Leistungsbeginn anfordert (FG Düsseldorf, 18.07.2024)
• Wichtig: Überschießender Bonus kann nicht ins nächste Jahr vorgetragen werden – ggf. Rechnungen aufteilen!
Förderfähig vs. Nicht förderfähig – Schnellübersicht
- ✓Maler, Tapezieren (innen + außen)
- ✓Bodenbelag verlegen
- ✓Badsanierung, Heizungstausch
- ✓Fenster- / Türenaustausch
- ✓Elektroinstallation
- ✓Dachreparatur, Dachrinne
- ✓Schornsteinfeger (alle Leistungen)
- ✓Haushaltsgeräte-Reparatur vor Ort
- ✓Pflasterarbeiten, Terrassenbau
- ✓Gartengestaltung (Anlage, Pflanzung)
- ✓Fahrt- und Maschinenkosten des Handwerkers
- ✗Materialkosten (Fliesen, Farbe, Armaturen …)
- ✗Neubauten (bis zur Fertigstellung)
- ✗Barzahlung – auch mit Quittung
- ✗Werkstattarbeiten (Möbelfertigung, Türenproduktion)
- ✗Architekten, Gutachter, Energieberater
- ✗Eigenleistung / eigene Arbeitszeit
- ✗KfW/BAFA-geförderte Maßnahmen (Doppelförderung)
- ✗Vermietete Objekte (dort: Werbungskosten)
- ✗Straßenausbaubeiträge (öffentliche Flächen)
- ✗Entsorgungsgebühren als Einzelleistung
- ✗Versicherungserstattungen (abziehen!)
§ 35a vs. § 35c EStG – Was ist günstiger?
| Merkmal | § 35a (Handwerker) | § 35c (Energetisch) |
|---|---|---|
| Förderbasis | Nur Arbeitskosten | Gesamtkosten (Arbeit + Material) |
| Fördersatz | 20 % | 20 % (über 3 Jahre) |
| Maximum | 1.200 €/Jahr | 40.000 € gesamt |
| Objekt | Selbstgenutzt + Garten | Nur selbstgenutztes Eigentum |
| Voraussetzung | Rechnung + Bankzahlung | + Fachbetrieb, Bescheinigung |
| Kombination | Nicht gleichzeitig mit § 35c für selbe Kosten | Exklusiv für energetische Sanierung |
| Tipp | Für kleine Renovierungen ideal | Für Dämmung, Fenster, Heizung mit Material günstiger |
Formel
Handwerkerbonus = min(Arbeitskosten, 6.000 €) × 20 % → max. 1.200 €/Jahr
Dienstleistungsbonus = min(Aufwendungen, 20.000 €) × 20 % → max. 4.000 €/Jahr
Minijobbonus = min(Aufwendungen, 2.550 €) × 20 % → max. 510 €/Jahr
Gesamtbonus = Summe aller Absätze (max. 5.710 €/Jahr)
Tatsächlich nutzbar = min(Gesamtbonus, Jahres-Einkommensteuer)Annahmen & Standardwerte
- § 35a Abs. 3 EStG: max. 6.000 € Arbeitskosten pro Haushalt und Jahr (nicht pro Person)
- § 35a Abs. 2 EStG: max. 20.000 € Aufwendungen (haushaltsnahe Dienstleistungen)
- § 35a Abs. 1 EStG: max. 2.550 € Aufwendungen (offiziell angemeldeter Minijob)
- Seit JStG 2024 (ab 01.01.2025): Rechnung + Bankzahlung Pflicht für alle drei Absätze
- Arbeitskosten = Lohn + Fahrtkosten + Maschinenmiete des Handwerkers (nicht Material)
- Kein Vortrag: Überschießender Bonus verfällt (BFH-Beschluss vom 29.01.2009)
- Keine Doppelförderung mit KfW/BAFA-Zuschüssen oder § 35c EStG für dieselbe Maßnahme
- Haushaltsbezug: Leistung muss im Haushalt (Wohnung, Haus, Garten) erbracht worden sein
Passe den Strompreis an deinen tatsächlichen Tarif an, um präzisere Ergebnisse zu erhalten.
So holst du das Maximum heraus
- ✓ Rechnung vor Bestellung optimieren: Bitte den Handwerker bereits im Angebot, Lohn und Material separat auszuweisen
- ✓ Bei Rechnungen über 6.000 € Arbeitskosten: Zahlung auf zwei Kalenderjahre aufteilen – maximaler Bonus = 2 × 1.200 € = 2.400 €
- ✓ Alle drei Absätze kombinieren: Handwerker (1.200 €) + Dienstleistungen (4.000 €) + Minijob (510 €) = 5.710 €/Jahr möglich
- ✓ Steuerschuld vorab prüfen: Für 1.200 € vollen Handwerkerbonus brauchst du mind. ca. 28.000 € Bruttolohn (ledig)
- ✓ Als Mieter: Vermieter-Bescheinigung nach Anlage 2 BMF-Schreiben vom 09.11.2016 aktiv anfordern
- ✓ Eintrag Steuererklärung: Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen", Zeile 73–74 (Handwerker) bzw. 68–72 (DL)
* Affiliate-Hinweis: Verlinkte Produkte können Partnerlinks enthalten. Das ändert nichts am Preis für dich.
Ergebnis dient als Orientierung, keine Steuerberatung. Individuelle Abziehbarkeit hängt vom Einzelfall ab. Für verbindliche Aussagen: Steuerberater konsultieren oder ELSTER nutzen. Letzte Prüfung: 2026-08-02
Häufige Fragen
§ 35a EStG hat drei Absätze: Abs. 1 (Minijob bis 510 €/Jahr), Abs. 2 (haushaltsnahe Dienstleistungen bis 4.000 €/Jahr) und Abs. 3 (Handwerkerleistungen bis 1.200 €/Jahr). Alle drei sind kombinierbar – maximal 5.710 € Steuerbonus pro Haushalt und Jahr. Der Bonus wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen.
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