Handwerker-Steuerbonus-Rechner – § 35a EStG 2026

Wer Handwerker bezahlt, kann 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen – bis 1.200 € pro Jahr. Kombiniert mit haushaltsnahen Dienstleistungen (bis 4.000 €) und offiziell angemeldetem Minijob (bis 510 €) sind bis zu 5.710 € Steuerbonus pro Jahr möglich. Dieser Rechner berechnet deinen genauen Bonus, prüft ob deine Steuerschuld ausreicht, und zeigt dir wie du durch Jahres-Timing den Bonus verdoppeln kannst.

Handwerker-Steuerbonus-Rechner – § 35a EStG 2026

Wer Handwerker bezahlt, kann 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen – bis 1.200 € pro Jahr. Kombiniert mit haushaltsnahen Dienstleistungen (bis 4.000 €) und offiziell angemeldetem Minijob (bis 510 €) sind bis zu 5.710 € Steuerbonus pro Jahr möglich. Dieser Rechner berechnet deinen genauen Bonus, prüft ob deine Steuerschuld ausreicht, und zeigt dir wie du durch Jahres-Timing den Bonus verdoppeln kannst.

§ 35a Abs. 3 – Handwerkerleistungenmax. 1.200 €/Jahr Bonus

100 % anrechenbar – kein Material

%

§ 35a Abs. 2 – Haushaltsnahe Dienstleistungenmax. 4.000 €/Jahr Bonus

Putzhilfe, Gartenpflege, Winterdienst, Pflege im Haushalt …

§ 35a Abs. 1 – Haushaltshilfe (Minijob)max. 510 €/Jahr Bonus

Offiziell bei Minijob-Zentrale angemeldete Haushaltshilfe

Steuerschuld-PrüferVerfällt der Bonus?

Der Bonus mindert direkt deine Einkommensteuer. Ist die Steuer niedriger als der Bonus, verfällt der Rest.

€/Jahr

0,00 € Steuerbonus nach § 35a EStG

Arbeitskosten Handwerker (Abs. 3)0,00 € → 0,00 € anrechenbar
Steuerbonus Handwerker0,00 € (max. 1.200,00 €)
Gesamtbonus § 35a EStG0,00 €
Davon tatsächlich nutzbar0,00 €

Gib deine Handwerker-Arbeitskosten ein, um deinen Steuerbonus zu berechnen.

Noch nicht ausgeschöpft – hier kannst du mehr rausholen

Handwerkerleistungen (Abs. 3): Noch 6.000,00 € anrechenbare Arbeitskosten frei → weiterer Bonus von bis zu 1.200,00 € möglich

Haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2): Max. 20.000 € Basis, du nutzt 0,00 € → bis zu 4.000,00 € mehr möglich

Haushaltshilfe auf 520-€-Basis (Abs. 1): Bis 510 € extra Steuerbonus durch offiziell angemeldeten Minijob

Jahrestiming-Tipp

• Die Steuerermäßigung gilt im Zahlungsjahr, nicht im Leistungsjahr

• Wenn deine Arbeitskosten über 6.000 € (Abs. 3-Limit) liegen: Zahlung auf zwei Kalenderjahre aufteilen – Dezember-Zahlung = dieses Jahr, Januar-Zahlung = nächstes Jahr

• Anzahlungen nur begünstigt, wenn der Handwerker sie ausdrücklich vor Leistungsbeginn anfordert (FG Düsseldorf, 18.07.2024)

Wichtig: Überschießender Bonus kann nicht ins nächste Jahr vorgetragen werden – ggf. Rechnungen aufteilen!

Checkliste: Das brauchst du für die Steuererklärung
Ordnungsgemäße Rechnung mit separat ausgewiesenen Arbeitskosten (Lohn, Fahrtkosten, Maschinenkosten) und Materialkosten
Bankzahlung (Überweisung, EC-Karte, Dauerauftrag) – kein Bargeld! Gilt seit 01.01.2025 für alle Absätze § 35a EStG (JStG 2024)
Kontoauszug als Zahlungsnachweis aufbewahren
Keine KfW/BAFA-geförderten Maßnahmen (kein Doppelabzug mit § 35a möglich)
Keine Eigenleistungen / eigene Arbeitszeit
Keine Neubaumaßnahmen bis zur Fertigstellung
Eintragen in Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (Zeile 73–74 für Handwerker / Zeile 68–72 für Dienstleistungen)

Förderfähig vs. Nicht förderfähig – Schnellübersicht

✓ Förderfähige Arbeitskosten (Abs. 3)
  • Maler, Tapezieren (innen + außen)
  • Bodenbelag verlegen
  • Badsanierung, Heizungstausch
  • Fenster- / Türenaustausch
  • Elektroinstallation
  • Dachreparatur, Dachrinne
  • Schornsteinfeger (alle Leistungen)
  • Haushaltsgeräte-Reparatur vor Ort
  • Pflasterarbeiten, Terrassenbau
  • Gartengestaltung (Anlage, Pflanzung)
  • Fahrt- und Maschinenkosten des Handwerkers
✗ Nicht förderfähig
  • Materialkosten (Fliesen, Farbe, Armaturen …)
  • Neubauten (bis zur Fertigstellung)
  • Barzahlung – auch mit Quittung
  • Werkstattarbeiten (Möbelfertigung, Türenproduktion)
  • Architekten, Gutachter, Energieberater
  • Eigenleistung / eigene Arbeitszeit
  • KfW/BAFA-geförderte Maßnahmen (Doppelförderung)
  • Vermietete Objekte (dort: Werbungskosten)
  • Straßenausbaubeiträge (öffentliche Flächen)
  • Entsorgungsgebühren als Einzelleistung
  • Versicherungserstattungen (abziehen!)

§ 35a vs. § 35c EStG – Was ist günstiger?

Merkmal§ 35a (Handwerker)§ 35c (Energetisch)
FörderbasisNur ArbeitskostenGesamtkosten (Arbeit + Material)
Fördersatz20 %20 % (über 3 Jahre)
Maximum1.200 €/Jahr40.000 € gesamt
ObjektSelbstgenutzt + GartenNur selbstgenutztes Eigentum
VoraussetzungRechnung + Bankzahlung+ Fachbetrieb, Bescheinigung
KombinationNicht gleichzeitig mit § 35c für selbe KostenExklusiv für energetische Sanierung
TippFür kleine Renovierungen idealFür Dämmung, Fenster, Heizung mit Material günstiger

Formel

Handwerkerbonus = min(Arbeitskosten, 6.000 €) × 20 % → max. 1.200 €/Jahr Dienstleistungsbonus = min(Aufwendungen, 20.000 €) × 20 % → max. 4.000 €/Jahr Minijobbonus = min(Aufwendungen, 2.550 €) × 20 % → max. 510 €/Jahr Gesamtbonus = Summe aller Absätze (max. 5.710 €/Jahr) Tatsächlich nutzbar = min(Gesamtbonus, Jahres-Einkommensteuer)

Annahmen & Standardwerte

  • § 35a Abs. 3 EStG: max. 6.000 € Arbeitskosten pro Haushalt und Jahr (nicht pro Person)
  • § 35a Abs. 2 EStG: max. 20.000 € Aufwendungen (haushaltsnahe Dienstleistungen)
  • § 35a Abs. 1 EStG: max. 2.550 € Aufwendungen (offiziell angemeldeter Minijob)
  • Seit JStG 2024 (ab 01.01.2025): Rechnung + Bankzahlung Pflicht für alle drei Absätze
  • Arbeitskosten = Lohn + Fahrtkosten + Maschinenmiete des Handwerkers (nicht Material)
  • Kein Vortrag: Überschießender Bonus verfällt (BFH-Beschluss vom 29.01.2009)
  • Keine Doppelförderung mit KfW/BAFA-Zuschüssen oder § 35c EStG für dieselbe Maßnahme
  • Haushaltsbezug: Leistung muss im Haushalt (Wohnung, Haus, Garten) erbracht worden sein

Passe den Strompreis an deinen tatsächlichen Tarif an, um präzisere Ergebnisse zu erhalten.

So holst du das Maximum heraus

  • Rechnung vor Bestellung optimieren: Bitte den Handwerker bereits im Angebot, Lohn und Material separat auszuweisen
  • Bei Rechnungen über 6.000 € Arbeitskosten: Zahlung auf zwei Kalenderjahre aufteilen – maximaler Bonus = 2 × 1.200 € = 2.400 €
  • Alle drei Absätze kombinieren: Handwerker (1.200 €) + Dienstleistungen (4.000 €) + Minijob (510 €) = 5.710 €/Jahr möglich
  • Steuerschuld vorab prüfen: Für 1.200 € vollen Handwerkerbonus brauchst du mind. ca. 28.000 € Bruttolohn (ledig)
  • Als Mieter: Vermieter-Bescheinigung nach Anlage 2 BMF-Schreiben vom 09.11.2016 aktiv anfordern
  • Eintrag Steuererklärung: Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen", Zeile 73–74 (Handwerker) bzw. 68–72 (DL)

* Affiliate-Hinweis: Verlinkte Produkte können Partnerlinks enthalten. Das ändert nichts am Preis für dich.

Ergebnis dient als Orientierung, keine Steuerberatung. Individuelle Abziehbarkeit hängt vom Einzelfall ab. Für verbindliche Aussagen: Steuerberater konsultieren oder ELSTER nutzen. Letzte Prüfung: 2026-08-02

Häufige Fragen

§ 35a EStG hat drei Absätze: Abs. 1 (Minijob bis 510 €/Jahr), Abs. 2 (haushaltsnahe Dienstleistungen bis 4.000 €/Jahr) und Abs. 3 (Handwerkerleistungen bis 1.200 €/Jahr). Alle drei sind kombinierbar – maximal 5.710 € Steuerbonus pro Haushalt und Jahr. Der Bonus wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen.

Häufige Fragen

§ 35a EStG hat drei Absätze: Abs. 1 (Minijob bis 510 €/Jahr), Abs. 2 (haushaltsnahe Dienstleistungen bis 4.000 €/Jahr) und Abs. 3 (Handwerkerleistungen bis 1.200 €/Jahr). Alle drei sind kombinierbar – maximal 5.710 € Steuerbonus pro Haushalt und Jahr. Der Bonus wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen.

Zuletzt geprüft: 2. August 2026
Ergebnisse dienen als Orientierung, keine Fachberatung