Abgeltungssteuer-Rechner 2026 – Kapitalertragssteuer berechnen
Der Abgeltungssteuer-Rechner zeigt dir, wie viel Steuer auf deine Kapitalerträge anfällt – aufgeschlüsselt nach Abgeltungssteuer (25 %), Solidaritätszuschlag (5,5 %) und Kirchensteuer. Besonderheiten wie die Teilfreistellung für ETFs und Fonds, der Sparerpauschbetrag sowie die Günstigerprüfung für Geringverdiener werden vollständig berücksichtigt.
Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne vor Steuer
Sparerpauschbetrag: 1.000,00 €/Jahr
Abgeltungssteuer 2026
Steuerlast von 1.055 € – das entspricht einem effektiven Satz von 21.1 % auf deine Brutto-Kapitaleinkünfte.
Ertrag-Aufteilung
Sparerpauschbetrag 1.000,00 €
Günstigerprüfung § 32d Abs. 6 EStG
Abgeltungssteuer 25 %
1.055,00 €
Günstiger
Persönlicher Satz 30 %
1.266,00 €
Dein persönlicher Steuersatz (30 %) liegt bei oder über 25 % – die Abgeltungssteuer ist bereits günstiger. Keine Anlage KAP nötig (sofern kein anderer Grund).
Formel
Steuerpflichtiger Ertrag = Brutto-Ertrag × (1 − Teilfreistellung) − Sparerpauschbetrag
Abgeltungssteuer = zvE × 25 % (mit KiSt: 25 % / (1 + 25 % × KiSt-Satz))
Solidaritätszuschlag = Abgeltungssteuer × 5,5 %
Kirchensteuer = Abgeltungssteuer × KiSt-Satz
Netto-Ertrag = Brutto-Ertrag − Abgeltungssteuer − Soli − KirchensteuerAnnahmen & Standardwerte
- Abgeltungssteuer 25 % nach § 32d EStG als Flat Tax auf alle Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne)
- Solidaritätszuschlag 5,5 % auf die Abgeltungssteuer (gilt für alle KAP-Einkünfte ohne Freigrenze)
- Sparerpauschbetrag: 1.000 € (ledig) / 2.000 € (gemeinsam veranlagt) nach § 20 Abs. 9 EStG
- Teilfreistellung nach § 20 InvStG: Aktien-ETF/Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds inländisch 60 %
- Kirchensteuer senkt die Abgeltungssteuer nach § 32d Abs. 1 Satz 4 EStG: AbgSt = 25 % / (1 + 0,25 × KiSt-Satz)
- Günstigerprüfung § 32d Abs. 6 EStG: falls persönlicher Steuersatz unter 25 %, Antrag via Anlage KAP
- Ergebnis ist Orientierung – keine Steuerberatung; individuelle Gestaltung (Verlustverrechnung, NV-Bescheinigung) nicht berücksichtigt
Passe den Strompreis an deinen tatsächlichen Tarif an, um präzisere Ergebnisse zu erhalten.
Abgeltungssteuer minimieren – die wichtigsten Hebel
- Freistellungsauftrag erteilen: Richte bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag ein (bis 1.000 €/2.000 € pro Jahr). Ohne Auftrag behält die Bank die volle Abgeltungssteuer ein – dann musst du sie über Anlage KAP zurückfordern. Auftrag = sofort 0 € Steuer auf die ersten 1.000 €.
- Günstigerprüfung nutzen (Renter, Geringverdiener): Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, beantrage in Anlage KAP die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG). Das Finanzamt erstattet die Differenz automatisch.
- Verluste verrechnen: Realisierte Verluste aus Aktien lassen sich mit Gewinnen aus Aktien verrechnen (Verlustverrechnungstopf bei der Bank). Bankenwechsel: Verluste per Verlustbescheinigung (bis 15.12. beantragen) in Anlage KAP eintragen.
- ETF statt Einzelaktien: Aktien-ETFs genießen 30 % Teilfreistellung – effektiv nur 17,5 % auf den Ertrag statt 25 %. Bei gleichem Bruttoertrag deutlich weniger Steuer.
- Thesaurierende Fonds / NV-Bescheinigung: Wer kein zu versteuerndes Einkommen hat (z. B. Studierende, Rentner mit kleiner Rente), bekommt beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV). Damit werden keine Steuern einbehalten – auch über den Pauschbetrag hinaus.
- Vorabpauschale planen: Thesaurierende Fonds unterliegen jährlich der Vorabpauschale (Basiszins × 70 % × Fondswert). Diese verbraucht den Sparerpauschbetrag vorrangig. Den aktuellen Basiszins veröffentlicht das BMF jährlich im Januar.
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Häufige Fragen
Die Abgeltungssteuer (§ 32d EStG) ist eine 25-prozentige Flat Tax auf Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungssteuer sowie ggf. Kirchensteuer. Der Gesamtsteuersatz liegt ohne Kirchensteuer bei 26,375 %, mit 9 % Kirchensteuer bei ca. 27,82 %.
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