Abgeltungssteuer-Rechner 2026 – Kapitalertragssteuer berechnen

Der Abgeltungssteuer-Rechner zeigt dir, wie viel Steuer auf deine Kapitalerträge anfällt – aufgeschlüsselt nach Abgeltungssteuer (25 %), Solidaritätszuschlag (5,5 %) und Kirchensteuer. Besonderheiten wie die Teilfreistellung für ETFs und Fonds, der Sparerpauschbetrag sowie die Günstigerprüfung für Geringverdiener werden vollständig berücksichtigt.

Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne vor Steuer

Sparerpauschbetrag: 1.000,00 €/Jahr

0 €bei anderen Banken / Erträgen bereits verbraucht1.000 €
0 % (Grundfreibetrag)Abgeltungssteuer günstiger45 %

Abgeltungssteuer 2026

Kapitalertrag brutto5.000,00 €
Sparerpauschbetrag− 1.000,00 €
Zu versteuernder Ertrag4.000,00 €
Abgeltungssteuer 25 %1.000,00 €
Solidaritätszuschlag 5,5 %55,00 €
Gesamtsteuer1.055,00 €
Netto-Ertrag3.945,00 €
Effektiver Steuersatz21.10 %

Steuerlast von 1.055 € – das entspricht einem effektiven Satz von 21.1 % auf deine Brutto-Kapitaleinkünfte.

Ertrag-Aufteilung

Abgeltungssteuer 25 %1.000,00 €
Solidaritätszuschlag 5,5 %55,00 €
Netto-Ertrag3.945,00 €

Sparerpauschbetrag 1.000,00 €

Dieser Ertrag: 1.000,00 €

Günstigerprüfung § 32d Abs. 6 EStG

Abgeltungssteuer 25 %

1.055,00 €

Günstiger

Persönlicher Satz 30 %

1.266,00 €

Dein persönlicher Steuersatz (30 %) liegt bei oder über 25 % – die Abgeltungssteuer ist bereits günstiger. Keine Anlage KAP nötig (sofern kein anderer Grund).

Formel

Steuerpflichtiger Ertrag = Brutto-Ertrag × (1 − Teilfreistellung) − Sparerpauschbetrag Abgeltungssteuer = zvE × 25 % (mit KiSt: 25 % / (1 + 25 % × KiSt-Satz)) Solidaritätszuschlag = Abgeltungssteuer × 5,5 % Kirchensteuer = Abgeltungssteuer × KiSt-Satz Netto-Ertrag = Brutto-Ertrag − Abgeltungssteuer − Soli − Kirchensteuer

Annahmen & Standardwerte

  • Abgeltungssteuer 25 % nach § 32d EStG als Flat Tax auf alle Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne)
  • Solidaritätszuschlag 5,5 % auf die Abgeltungssteuer (gilt für alle KAP-Einkünfte ohne Freigrenze)
  • Sparerpauschbetrag: 1.000 € (ledig) / 2.000 € (gemeinsam veranlagt) nach § 20 Abs. 9 EStG
  • Teilfreistellung nach § 20 InvStG: Aktien-ETF/Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds inländisch 60 %
  • Kirchensteuer senkt die Abgeltungssteuer nach § 32d Abs. 1 Satz 4 EStG: AbgSt = 25 % / (1 + 0,25 × KiSt-Satz)
  • Günstigerprüfung § 32d Abs. 6 EStG: falls persönlicher Steuersatz unter 25 %, Antrag via Anlage KAP
  • Ergebnis ist Orientierung – keine Steuerberatung; individuelle Gestaltung (Verlustverrechnung, NV-Bescheinigung) nicht berücksichtigt

Passe den Strompreis an deinen tatsächlichen Tarif an, um präzisere Ergebnisse zu erhalten.

Abgeltungssteuer minimieren – die wichtigsten Hebel

  • Freistellungsauftrag erteilen: Richte bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag ein (bis 1.000 €/2.000 € pro Jahr). Ohne Auftrag behält die Bank die volle Abgeltungssteuer ein – dann musst du sie über Anlage KAP zurückfordern. Auftrag = sofort 0 € Steuer auf die ersten 1.000 €.
  • Günstigerprüfung nutzen (Renter, Geringverdiener): Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, beantrage in Anlage KAP die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG). Das Finanzamt erstattet die Differenz automatisch.
  • Verluste verrechnen: Realisierte Verluste aus Aktien lassen sich mit Gewinnen aus Aktien verrechnen (Verlustverrechnungstopf bei der Bank). Bankenwechsel: Verluste per Verlustbescheinigung (bis 15.12. beantragen) in Anlage KAP eintragen.
  • ETF statt Einzelaktien: Aktien-ETFs genießen 30 % Teilfreistellung – effektiv nur 17,5 % auf den Ertrag statt 25 %. Bei gleichem Bruttoertrag deutlich weniger Steuer.
  • Thesaurierende Fonds / NV-Bescheinigung: Wer kein zu versteuerndes Einkommen hat (z. B. Studierende, Rentner mit kleiner Rente), bekommt beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV). Damit werden keine Steuern einbehalten – auch über den Pauschbetrag hinaus.
  • Vorabpauschale planen: Thesaurierende Fonds unterliegen jährlich der Vorabpauschale (Basiszins × 70 % × Fondswert). Diese verbraucht den Sparerpauschbetrag vorrangig. Den aktuellen Basiszins veröffentlicht das BMF jährlich im Januar.

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Häufige Fragen

Die Abgeltungssteuer (§ 32d EStG) ist eine 25-prozentige Flat Tax auf Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungssteuer sowie ggf. Kirchensteuer. Der Gesamtsteuersatz liegt ohne Kirchensteuer bei 26,375 %, mit 9 % Kirchensteuer bei ca. 27,82 %.

Zuletzt geprüft: 2. August 2026
Ergebnisse dienen als Orientierung, keine Fachberatung