Pendlerpauschale-Rechner 2026 – Steuerersparnis berechnen

Der Pendlerpauschale-Rechner zeigt dir, wie viel du mit der Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) und der Homeoffice-Pauschale wirklich sparst – nicht als abstrakte Werbungskosten, sondern als konkreten Euro-Betrag auf deinem Konto. Gib Entfernung, Bürotage und Heimarbeitstage ein und erfahre sofort, ob sich die Steuererklärung lohnt.

1 kmkm 1–20: 0,30 € · ab km 21: 0,38 €200 km

Pendlerpauschale: 7,90 €/Bürotag

50 Tage230 = Vollzeit-Schnitt260 Tage
0 (immer Büro)max. 210 Tage (1.260 €)

Bürotage: 190 · HO-Tage (eff.): 40

PKW: max. 4.500 €/Jahr ohne Einzelnachweis

Geschätzter Grenzsteuersatz: 30 %

Pendlerpauschale & Steuerersparnis

Pendlerpauschale (§ 9 EStG)1.501,00 €
Homeoffice-Pauschale240,00 €
Werbungskosten gesamt1.741,00 €
Vorteil über Pauschbetrag (1.230 €)511,00 €
Steuerersparnis (ca.)153,37 €/Jahr = 12,78 €/Monat

Deine Pendelkosten sparen dir ca. 153 € Steuern pro Jahr (13 €/Monat). Das Finanzamt erstattet dir 511 € × 30 % = 153 €.

Werbungskosten vs. Pauschbetrag (1.230 €)

Deine Werbungskosten1.741 €
Pauschbetrag (immer angerechnet)1.230 €
Pendlerpauschale1.501 €
Homeoffice240 €

✓ Du überschreitest den Pauschbetrag um 511 € – die Steuererklärung lohnt sich.

Break-Even: Ab wann lohnt sich die Steuererklärung?

Mindest-Entfernung

18 km

✓ Du liegst darüber (25 km)

Mindest-Bürotage

126 Tage

✓ Du liegst darüber (190 Tage)

Ab diesen Werten übersteigen deine Pendelkosten den automatischen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 €.

Bürotag vs. Homeoffice-Tag – Werbungskosten-Vergleich

Bürotag (25 km)

7,90 €/Tag

Pendlerpauschale (§ 9 EStG)

+ 1,90 €/Tag mehr WK

Homeoffice-Tag

6,00 €/Tag

HO-Pauschale (§ 4 Abs. 5 EStG)

Bei 25 km lohnt sich jeder Bürotag steuerlich mehr als ein Homeoffice-Tag. Jeder Bürotag bringt 1,90 € mehr Werbungskosten.

Jährlicher Aufbau der Werbungskosten

J
F
M
A
M
J
J
A
S
O
N
D
Jan: 145 €Dez: 1.741 €

Teal = über Pauschbetrag (1.230 €)

So trägst du die Pendlerpauschale in die Steuererklärung ein

1

Anlage N öffnen – für jeden Arbeitgeber eine separate Anlage N ausfüllen

2

Zeile 31–36 – Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

3

Eintragen: Entfernung 25 km, Arbeitstage vor Ort 190 Tage, Verkehrsmittel PKW oder ÖV

4

Homeoffice-Tage separat in Anlage N, Zeile 44 (Tagespauschale)

!

Belege nicht einreichen, aber aufbewahren (10 Jahre). Das Finanzamt kann nachfragen. Die „kürzeste zumutbare Straßenverbindung" gilt als Entfernung.

Formel

Pendlerpauschale/Tag = min(km, 20) × 0,30 € + max(0, km − 20) × 0,38 € Pendlerpauschale/Jahr = Bürotage × Tagespauschale (PKW max. 4.500 €) Homeoffice-Pauschale = min(HO-Tage, 210) × 6 €/Tag (max. 1.260 €) Werbungskosten gesamt = Pendlerpauschale + HO-Pauschale + weitere WK Steuerersparnis = max(0, Werbungskosten − 1.230 €) × Grenzsteuersatz

Annahmen & Standardwerte

  • § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG: erhöhter Satz 0,38 €/km ab km 21 befristet bis 31.12.2026 (regulär 0,30 €)
  • Höchstbetrag PKW ohne Einzelnachweis: 4.500 €/Jahr; kein Limit bei ÖPNV mit Beleg oder nach § 9 Abs. 2 EStG (Behinderung)
  • Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 210 Tage = 1.260 €/Jahr seit 01.01.2023 (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG)
  • Werbungskosten-Pauschbetrag: 1.230 €/Jahr (§ 9a Satz 1 Nr. 1 EStG); wird vom Finanzamt immer angerechnet
  • Entfernung = kürzeste zumutbare Straßenverbindung; "verkehrsgünstigere" Strecke ebenfalls anerkannt (§ 9 Abs. 4 Satz 4 EStG)
  • Grenzsteuersatz: Schätzung auf Basis zvE ≈ Bruttogehalt × 80 % − WK-Pauschale; tatsächlicher Satz individuell abweichend
  • Arbeitstage: Tage mit tatsächlicher Fahrt zur Arbeit; Krankheitstage, Urlaub, HO-Tage herausrechnen
  • Pendlerpauschale und HO-Pauschale können im gleichen Steuerjahr für unterschiedliche Tage genutzt werden (nicht doppelt für denselben Tag)
  • Ergebnis ist Orientierung – keine Steuerberatung

Passe den Strompreis an deinen tatsächlichen Tarif an, um präzisere Ergebnisse zu erhalten.

So maximierst du deine Steuerersparnis

  • Genaue Arbeitstage zählen: Führe ein einfaches Fahrtenbuch oder nutze den Kalender. Nur Tage zählen, an denen du tatsächlich gefahren bist – nicht Homeoffice, Urlaub oder Kranktage.
  • Homeoffice-Tage separat eintragen: Jeder HO-Tag bringt 6 € Werbungskosten in Anlage N Zeile 44. Kombiniere mit Pendlerpauschale für Bürotage – zusammen übersteigst du schneller den Pauschbetrag.
  • ÖPNV-Jahresticket deklarieren: Mit Beleg kannst du die tatsächlichen ÖPNV-Kosten ansetzen – ohne den 4.500 €-Höchstbetrag für PKW. Bei teuren Jahrestickets (ab 4.500 €) lohnt das deutlich mehr.
  • Weitere Werbungskosten sammeln: Gewerkschaftsbeiträge, Arbeitsmittel (Schreibtisch, Monitor, Headset), Fachbücher, Berufskleidung, Fortbildungskosten – alles erhöht die Werbungskosten und verstärkt den Effekt deiner Pendlerpauschale.
  • Steuererklärung lohnt rückwirkend: Du kannst bis zu 4 Jahre rückwirkend Werbungskosten geltend machen. Für 2022–2025 also noch jetzt nachholen.
  • Nettolohn mit Werbungskosten prüfen: Nettolohn-Rechner → · Gesamte Steueroptimierung: Steuerklasse-Optimierer →

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Häufige Fragen

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale, § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) beträgt 2026 für die ersten 20 km je 0,30 € und ab dem 21. km je 0,38 €. Der erhöhte Satz von 0,38 € ist bis 31.12.2026 befristet (danach 0,30 €). Für PKW-Fahrer gilt ein Höchstbetrag von 4.500 €/Jahr ohne Einzelnachweis.

Zuletzt geprüft: 2. August 2026
Ergebnisse dienen als Orientierung, keine Fachberatung