Pendlerpauschale-Rechner 2026 – Steuerersparnis berechnen
Der Pendlerpauschale-Rechner zeigt dir, wie viel du mit der Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) und der Homeoffice-Pauschale wirklich sparst – nicht als abstrakte Werbungskosten, sondern als konkreten Euro-Betrag auf deinem Konto. Gib Entfernung, Bürotage und Heimarbeitstage ein und erfahre sofort, ob sich die Steuererklärung lohnt.
Pendlerpauschale: 7,90 €/Bürotag
Bürotage: 190 · HO-Tage (eff.): 40
PKW: max. 4.500 €/Jahr ohne Einzelnachweis
Geschätzter Grenzsteuersatz: 30 %
Pendlerpauschale & Steuerersparnis
Deine Pendelkosten sparen dir ca. 153 € Steuern pro Jahr (13 €/Monat). Das Finanzamt erstattet dir 511 € × 30 % = 153 €.
Werbungskosten vs. Pauschbetrag (1.230 €)
✓ Du überschreitest den Pauschbetrag um 511 € – die Steuererklärung lohnt sich.
Break-Even: Ab wann lohnt sich die Steuererklärung?
Mindest-Entfernung
18 km
✓ Du liegst darüber (25 km)
Mindest-Bürotage
126 Tage
✓ Du liegst darüber (190 Tage)
Ab diesen Werten übersteigen deine Pendelkosten den automatischen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 €.
Bürotag vs. Homeoffice-Tag – Werbungskosten-Vergleich
Bürotag (25 km)
7,90 €/Tag
Pendlerpauschale (§ 9 EStG)
+ 1,90 €/Tag mehr WK
Homeoffice-Tag
6,00 €/Tag
HO-Pauschale (§ 4 Abs. 5 EStG)
Bei 25 km lohnt sich jeder Bürotag steuerlich mehr als ein Homeoffice-Tag. Jeder Bürotag bringt 1,90 € mehr Werbungskosten.
Jährlicher Aufbau der Werbungskosten
Teal = über Pauschbetrag (1.230 €)
So trägst du die Pendlerpauschale in die Steuererklärung ein
Anlage N öffnen – für jeden Arbeitgeber eine separate Anlage N ausfüllen
Zeile 31–36 – Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Eintragen: Entfernung 25 km, Arbeitstage vor Ort 190 Tage, Verkehrsmittel PKW oder ÖV
Homeoffice-Tage separat in Anlage N, Zeile 44 (Tagespauschale)
Belege nicht einreichen, aber aufbewahren (10 Jahre). Das Finanzamt kann nachfragen. Die „kürzeste zumutbare Straßenverbindung" gilt als Entfernung.
Formel
Pendlerpauschale/Tag = min(km, 20) × 0,30 € + max(0, km − 20) × 0,38 €
Pendlerpauschale/Jahr = Bürotage × Tagespauschale (PKW max. 4.500 €)
Homeoffice-Pauschale = min(HO-Tage, 210) × 6 €/Tag (max. 1.260 €)
Werbungskosten gesamt = Pendlerpauschale + HO-Pauschale + weitere WK
Steuerersparnis = max(0, Werbungskosten − 1.230 €) × GrenzsteuersatzAnnahmen & Standardwerte
- § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG: erhöhter Satz 0,38 €/km ab km 21 befristet bis 31.12.2026 (regulär 0,30 €)
- Höchstbetrag PKW ohne Einzelnachweis: 4.500 €/Jahr; kein Limit bei ÖPNV mit Beleg oder nach § 9 Abs. 2 EStG (Behinderung)
- Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 210 Tage = 1.260 €/Jahr seit 01.01.2023 (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG)
- Werbungskosten-Pauschbetrag: 1.230 €/Jahr (§ 9a Satz 1 Nr. 1 EStG); wird vom Finanzamt immer angerechnet
- Entfernung = kürzeste zumutbare Straßenverbindung; "verkehrsgünstigere" Strecke ebenfalls anerkannt (§ 9 Abs. 4 Satz 4 EStG)
- Grenzsteuersatz: Schätzung auf Basis zvE ≈ Bruttogehalt × 80 % − WK-Pauschale; tatsächlicher Satz individuell abweichend
- Arbeitstage: Tage mit tatsächlicher Fahrt zur Arbeit; Krankheitstage, Urlaub, HO-Tage herausrechnen
- Pendlerpauschale und HO-Pauschale können im gleichen Steuerjahr für unterschiedliche Tage genutzt werden (nicht doppelt für denselben Tag)
- Ergebnis ist Orientierung – keine Steuerberatung
Passe den Strompreis an deinen tatsächlichen Tarif an, um präzisere Ergebnisse zu erhalten.
So maximierst du deine Steuerersparnis
- Genaue Arbeitstage zählen: Führe ein einfaches Fahrtenbuch oder nutze den Kalender. Nur Tage zählen, an denen du tatsächlich gefahren bist – nicht Homeoffice, Urlaub oder Kranktage.
- Homeoffice-Tage separat eintragen: Jeder HO-Tag bringt 6 € Werbungskosten in Anlage N Zeile 44. Kombiniere mit Pendlerpauschale für Bürotage – zusammen übersteigst du schneller den Pauschbetrag.
- ÖPNV-Jahresticket deklarieren: Mit Beleg kannst du die tatsächlichen ÖPNV-Kosten ansetzen – ohne den 4.500 €-Höchstbetrag für PKW. Bei teuren Jahrestickets (ab 4.500 €) lohnt das deutlich mehr.
- Weitere Werbungskosten sammeln: Gewerkschaftsbeiträge, Arbeitsmittel (Schreibtisch, Monitor, Headset), Fachbücher, Berufskleidung, Fortbildungskosten – alles erhöht die Werbungskosten und verstärkt den Effekt deiner Pendlerpauschale.
- Steuererklärung lohnt rückwirkend: Du kannst bis zu 4 Jahre rückwirkend Werbungskosten geltend machen. Für 2022–2025 also noch jetzt nachholen.
- Nettolohn mit Werbungskosten prüfen: Nettolohn-Rechner → · Gesamte Steueroptimierung: Steuerklasse-Optimierer →
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Häufige Fragen
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale, § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) beträgt 2026 für die ersten 20 km je 0,30 € und ab dem 21. km je 0,38 €. Der erhöhte Satz von 0,38 € ist bis 31.12.2026 befristet (danach 0,30 €). Für PKW-Fahrer gilt ein Höchstbetrag von 4.500 €/Jahr ohne Einzelnachweis.
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