Elternzeit-Rechner 2026 – Elterngeld & Planung
Mit dem Elternzeit-Rechner planst du deine Elternzeit umfassend: Wie viel Elterngeld bekommst du? Lohnt sich ElterngeldPlus? Welche Fristen musst du beachten? Der Rechner berechnet Elterngeld nach § 2 BEEG, berücksichtigt Partnermonate-Bonus, Geschwisterbonus und Teilzeit-Einkommen – und zeigt dir alle wichtigen Anmelde- und Beantragungsfristen.
Berechnung nach §§ 2, 4, 4a, 15, 16 BEEG – Stand 2026
Deine Elternzeit planen
Ersatzrate: 65 % (bei Netto ≥ 1.200 €: fest 65 %)
Elterngeld/Monat
Moderate LückeDein Elterngeld ersetzt 64 % deines bisherigen Nettoeinkommens. Eine Einkommenslücke von 1.000 €/Monat bleibt – plane Rücklagen oder Teilzeit ein.
Elterngeld-Bezugsmonate
Monatliche Finanzübersicht
| Netto vor Geburt | 2.800,00 € |
| Basis-Elterngeld | +1.800,00 € |
| Einkommenslücke | −1.000,00 € |
| Gesamteinkommen | 1.800,00 € |
Wichtige Fristen & Daten
Basis-Elterngeld vs. ElterngeldPlus
ElterngeldPlus ist kein schlechterer Deal – die Gesamtauszahlung ist identisch. Es hilft bei der Vereinbarkeit mit Teilzeit.
| Variante | €/Monat | Bezugsmonate | Gesamt | Ideal für |
|---|---|---|---|---|
| Basis-Elterngeld← gewählt | 1.800,00 € | 14 Monate | 25.200,00 € | Vollständige Auszeit, höheres monatliches Einkommen |
| ElterngeldPlus | 900,00 € | 28 Monate | 25.200,00 € | Teilzeit-Rückkehr, längere Bezugsdauer |
Mix-Variante: Du kannst Basis-Elterngeld und ElterngeldPlus kombinieren (§ 4a Abs. 4 BEEG). 1 Basismonat = 2 Plus-Monate. Optimal für Übergangsphasen.
Ersatzrate nach Nettoeinkommen
Die Ersatzrate steigt progressiv für Einkommen unter 1.200 €/Monat (§ 2 Abs. 2 BEEG), um Geringverdienende besser abzusichern.
| Nettoeinkommen | Ersatzrate | Elterngeld/Monat | ElterngeldPlus |
|---|---|---|---|
| 500,00 € | 100 % | 500,00 € | 250,00 € |
| 800,00 € | 85 % | 680,00 € | 340,00 € |
| 1.000,00 € | 75 % | 750,00 € | 375,00 € |
| 1.200,00 € | 65 % | 780,00 € | 390,00 € |
| 1.800,00 € | 65 % | 1.170,00 € | 585,00 € |
| 2.500,00 € | 65 % | 1.625,00 € | 813,00 € |
| 4.000,00 € | 65 % | 1.800,00 € | 900,00 € |
Formel
Ersatzrate = 65 % (bei Netto ≥ 1.200 €)
= 65 % + (1.200 € − Netto) × 0,05 % pro € (bei Netto < 1.200 €, max. 100 %)
Basis-Elterngeld = (Netto vor Geburt − Netto während Elternzeit) × Ersatzrate
[min. 300 €/Monat, max. 1.800 €/Monat, § 2 Abs. 1 BEEG]
ElterngeldPlus = Basis-Elterngeld / 2 [min. 150 €, max. 900 €, § 4a BEEG]
Bezugsdauer × 2 (gleiche Gesamtauszahlung)
Geschwisterbonus = + 10 % auf Elterngeld (min. +75 €/Monat) [§ 2a BEEG]
Partnermonate-Bonus = +2 Bezugsmonate, wenn Partner:in ≥ 2 Monate nimmt [§ 4 Abs. 3 BEEG]Annahmen & Standardwerte
- Elterngeld-Berechnung nach § 2 BEEG – Steuerjahr 2026
- Bereinigtes Nettoeinkommen: vereinfacht über eingegebenen Nettolohn – offizielle Berechnung startet vom Bruttolohn und zieht Lohnsteuer/SV-Beiträge nach Elterngeld-Berechnungsweise ab
- Einkommensgrenze (§ 1 BEEG): zu versteuerndes Einkommen > 150.000 €/Jahr → kein Elterngeld (gilt für Alleinerziehende und Paare gleichermaßen seit April 2024)
- Bezugsmonate: max. 12 Monate (solo) / 14 Monate (mit Partnermonaten, § 4 Abs. 3 BEEG)
- ElterngeldPlus (§ 4a BEEG): halber Betrag, doppelte Bezugsmonate; Kombination mit Teilzeit bis 30 h/Woche möglich
- Geschwisterbonus (§ 2a BEEG): +10 % auf Elterngeld (min. +75 €/Monat) wenn jüngstes Geschwisterkind unter 3 Jahren oder ≥2 Kinder unter 6 Jahren oder ≥3 Kinder unter 14 Jahren
- Anmeldefrist: 8 Wochen schriftlich vor Elternzeit-Beginn beim Arbeitgeber (§ 16 Abs. 1 BEEG)
- Maximale Elternzeit: 36 Monate je Elternteil – 24 Monate müssen vor dem 3. Geburtstag genommen werden; 12 Monate können auf den Zeitraum bis zum 8. Geburtstag übertragen werden (mit AG-Zustimmung, § 16 Abs. 1 BEEG)
- Teilzeit während Elternzeit: bis 30 Stunden/Woche erlaubt – reduziert Elterngeld-Bemessungsgrundlage entsprechend
- Elterngeld ist steuerfrei, aber dem Progressionsvorbehalt unterworfen (§ 32b EStG) – kann Grenzsteuersatz auf anderes Einkommen erhöhen
Passe den Strompreis an deinen tatsächlichen Tarif an, um präzisere Ergebnisse zu erhalten.
Deine nächsten Schritte
- 1.Elterngeld sofort nach Geburt beantragen: Der Antrag kann rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate des Kindes gestellt werden. Beim zuständigen Elterngeldamt (je nach Bundesland) – nicht beim Jobcenter oder Finanzamt!
- 2.Elternzeit schriftlich anmelden: Spätestens 8 Wochen vor Elternzeit-Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden (§ 16 Abs. 1 BEEG). Dabei auch direkt den Zeitraum für alle geplanten 3 Abschnitte angeben – nachträgliche Änderungen sind nur eingeschränkt möglich.
- 3.Steuerklassen vor der Geburt prüfen: Das Elterngeld wird auf Basis des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor Geburt berechnet. Wer vorher die Steuerklasse optimiert (z. B. SK III statt IV), kann das Elterngeld deutlich erhöhen. Die Elterngeldstelle berechnet das Netto nach eigener Methode – Steuerklassenwechsel lohnt sich trotzdem.
- 4.Partnermonate nicht verschenken: Wenn dein Partner:in mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt, bekommt ihr 2 Bonus-Bezugsmonate. Das bedeutet bis zu 3.600,00 € mehr Elterngeld – ein starkes Argument für die 2 Vätermonate.
* Affiliate-Hinweis: Verlinkte Produkte können Partnerlinks enthalten. Das ändert nichts am Preis für dich.
Häufige Fragen
Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit (§ 15 BEEG). Davon müssen 24 Monate vor dem 3. Geburtstag des Kindes liegen. Ein restlicher Jahresabschnitt (max. 12 Monate) kann mit Zustimmung des Arbeitgebers auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen werden. Elternzeit kann in bis zu 3 Zeitabschnitte aufgeteilt werden.
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Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit je Kind (§ 15 BEEG). Davon müssen mindestens 24 Monate vor dem 3. Geburtstag liegen. Einen Jahresabschnitt (max. 12 Monate) kannst du mit Zustimmung des Arbeitgebers auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen. Elternzeit kann in bis zu 3 Zeitabschnitte aufgeteilt werden.
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