Elternzeit-Rechner 2026 – Elterngeld & Planung

Mit dem Elternzeit-Rechner planst du deine Elternzeit umfassend: Wie viel Elterngeld bekommst du? Lohnt sich ElterngeldPlus? Welche Fristen musst du beachten? Der Rechner berechnet Elterngeld nach § 2 BEEG, berücksichtigt Partnermonate-Bonus, Geschwisterbonus und Teilzeit-Einkommen – und zeigt dir alle wichtigen Anmelde- und Beantragungsfristen.

Berechnung nach §§ 2, 4, 4a, 15, 16 BEEG – Stand 2026

Deine Elternzeit planen

2.800,00 €
0 €Ø 2.200 €8.000 €

Ersatzrate: 65 % (bei Netto ≥ 1.200 €: fest 65 %)

12 Monate
1 Monat12 Monate (Elterngeld-Limit)36 Monate
2 Monate
0≥ 2 Monate → Bonus36
0,00 €
0 € (kein Teilzeit)2.500 €
Geschwisterbonus
+10 % (min. +75 €) – jüngstes Geschwisterkind unter 3 Jahre

Elterngeld/Monat

Moderate Lücke
1.800,00 €/Monat
Basis-Elterngeld · 12 Bezugsmonate · gesamt 21.600,00 €
Einkommensersatz (inkl. Teilzeit)64 %

Dein Elterngeld ersetzt 64 % deines bisherigen Nettoeinkommens. Eine Einkommenslücke von 1.000 €/Monat bleibt – plane Rücklagen oder Teilzeit ein.

Elterngeld-Bezugsmonate

Basis-Bezugsmonate (ohne Partner)12 Monate
✓ Partnermonate-Bonus (Partner ≥ 2 Monate)+2 Monate
Maximale Bezugsmonate14 Monate

Monatliche Finanzübersicht

Netto vor Geburt2.800,00 €
Basis-Elterngeld+1.800,00 €
Einkommenslücke1.000,00 €
Gesamteinkommen1.800,00 €

Wichtige Fristen & Daten

Anmeldefrist Elternzeit (§ 16 BEEG)bis Juli 2026
Elternzeit max. bis (3. Geburtstag)September 2029
Geplante Elternzeit gesamt14 Monate (12 + 2)
Gesamtes Elterngeld21.600,00 €
Wichtig: Elternzeit muss schriftlich spätestens 8 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden (§ 16 Abs. 1 BEEG). Elterngeld separat beim zuständigen Elterngeldamt beantragen – möglichst sofort nach Geburt!

Basis-Elterngeld vs. ElterngeldPlus

ElterngeldPlus ist kein schlechterer Deal – die Gesamtauszahlung ist identisch. Es hilft bei der Vereinbarkeit mit Teilzeit.

Variante€/MonatBezugsmonateGesamtIdeal für
Basis-Elterngeld← gewählt1.800,00 €14 Monate25.200,00 €Vollständige Auszeit, höheres monatliches Einkommen
ElterngeldPlus900,00 €28 Monate25.200,00 €Teilzeit-Rückkehr, längere Bezugsdauer

Mix-Variante: Du kannst Basis-Elterngeld und ElterngeldPlus kombinieren (§ 4a Abs. 4 BEEG). 1 Basismonat = 2 Plus-Monate. Optimal für Übergangsphasen.

Ersatzrate nach Nettoeinkommen

Die Ersatzrate steigt progressiv für Einkommen unter 1.200 €/Monat (§ 2 Abs. 2 BEEG), um Geringverdienende besser abzusichern.

NettoeinkommenErsatzrateElterngeld/MonatElterngeldPlus
500,00 €100 %500,00 €250,00 €
800,00 €85 %680,00 €340,00 €
1.000,00 €75 %750,00 €375,00 €
1.200,00 €65 %780,00 €390,00 €
1.800,00 €65 %1.170,00 €585,00 €
2.500,00 €65 %1.625,00 €813,00 €
4.000,00 €65 %1.800,00 €900,00 €

Formel

Ersatzrate = 65 % (bei Netto ≥ 1.200 €) = 65 % + (1.200 € − Netto) × 0,05 % pro € (bei Netto < 1.200 €, max. 100 %) Basis-Elterngeld = (Netto vor Geburt − Netto während Elternzeit) × Ersatzrate [min. 300 €/Monat, max. 1.800 €/Monat, § 2 Abs. 1 BEEG] ElterngeldPlus = Basis-Elterngeld / 2 [min. 150 €, max. 900 €, § 4a BEEG] Bezugsdauer × 2 (gleiche Gesamtauszahlung) Geschwisterbonus = + 10 % auf Elterngeld (min. +75 €/Monat) [§ 2a BEEG] Partnermonate-Bonus = +2 Bezugsmonate, wenn Partner:in ≥ 2 Monate nimmt [§ 4 Abs. 3 BEEG]

Annahmen & Standardwerte

  • Elterngeld-Berechnung nach § 2 BEEG – Steuerjahr 2026
  • Bereinigtes Nettoeinkommen: vereinfacht über eingegebenen Nettolohn – offizielle Berechnung startet vom Bruttolohn und zieht Lohnsteuer/SV-Beiträge nach Elterngeld-Berechnungsweise ab
  • Einkommensgrenze (§ 1 BEEG): zu versteuerndes Einkommen > 150.000 €/Jahr → kein Elterngeld (gilt für Alleinerziehende und Paare gleichermaßen seit April 2024)
  • Bezugsmonate: max. 12 Monate (solo) / 14 Monate (mit Partnermonaten, § 4 Abs. 3 BEEG)
  • ElterngeldPlus (§ 4a BEEG): halber Betrag, doppelte Bezugsmonate; Kombination mit Teilzeit bis 30 h/Woche möglich
  • Geschwisterbonus (§ 2a BEEG): +10 % auf Elterngeld (min. +75 €/Monat) wenn jüngstes Geschwisterkind unter 3 Jahren oder ≥2 Kinder unter 6 Jahren oder ≥3 Kinder unter 14 Jahren
  • Anmeldefrist: 8 Wochen schriftlich vor Elternzeit-Beginn beim Arbeitgeber (§ 16 Abs. 1 BEEG)
  • Maximale Elternzeit: 36 Monate je Elternteil – 24 Monate müssen vor dem 3. Geburtstag genommen werden; 12 Monate können auf den Zeitraum bis zum 8. Geburtstag übertragen werden (mit AG-Zustimmung, § 16 Abs. 1 BEEG)
  • Teilzeit während Elternzeit: bis 30 Stunden/Woche erlaubt – reduziert Elterngeld-Bemessungsgrundlage entsprechend
  • Elterngeld ist steuerfrei, aber dem Progressionsvorbehalt unterworfen (§ 32b EStG) – kann Grenzsteuersatz auf anderes Einkommen erhöhen

Passe den Strompreis an deinen tatsächlichen Tarif an, um präzisere Ergebnisse zu erhalten.

Deine nächsten Schritte

  • 1.Elterngeld sofort nach Geburt beantragen: Der Antrag kann rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate des Kindes gestellt werden. Beim zuständigen Elterngeldamt (je nach Bundesland) – nicht beim Jobcenter oder Finanzamt!
  • 2.Elternzeit schriftlich anmelden: Spätestens 8 Wochen vor Elternzeit-Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden (§ 16 Abs. 1 BEEG). Dabei auch direkt den Zeitraum für alle geplanten 3 Abschnitte angeben – nachträgliche Änderungen sind nur eingeschränkt möglich.
  • 3.Steuerklassen vor der Geburt prüfen: Das Elterngeld wird auf Basis des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor Geburt berechnet. Wer vorher die Steuerklasse optimiert (z. B. SK III statt IV), kann das Elterngeld deutlich erhöhen. Die Elterngeldstelle berechnet das Netto nach eigener Methode – Steuerklassenwechsel lohnt sich trotzdem.
  • 4.Partnermonate nicht verschenken: Wenn dein Partner:in mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt, bekommt ihr 2 Bonus-Bezugsmonate. Das bedeutet bis zu 3.600,00 € mehr Elterngeld – ein starkes Argument für die 2 Vätermonate.

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Häufige Fragen

Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit (§ 15 BEEG). Davon müssen 24 Monate vor dem 3. Geburtstag des Kindes liegen. Ein restlicher Jahresabschnitt (max. 12 Monate) kann mit Zustimmung des Arbeitgebers auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen werden. Elternzeit kann in bis zu 3 Zeitabschnitte aufgeteilt werden.

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Häufige Fragen

Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit je Kind (§ 15 BEEG). Davon müssen mindestens 24 Monate vor dem 3. Geburtstag liegen. Einen Jahresabschnitt (max. 12 Monate) kannst du mit Zustimmung des Arbeitgebers auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen. Elternzeit kann in bis zu 3 Zeitabschnitte aufgeteilt werden.

Zuletzt geprüft: 12. September 2026
Ergebnisse dienen als Orientierung, keine Fachberatung