MwSt-Rechner 2026 – Mehrwertsteuer sofort berechnen

Berechne die Mehrwertsteuer in beide Richtungen: Netto zu Brutto und Brutto zu Netto – für 7 %, 19 % oder einen individuellen Steuersatz. Der Rechner zeigt sofort beide Standardsätze im Vergleich und erklärt die aktuelle Gastronomie-Regelung ab 2026.

Mehrwertsteuersatz

Beträge eingeben – Netto ↔ Brutto

Gib einen der beiden Beträge ein – der andere wird sofort berechnet.

MwSt 19 %
19,00 €
Steuersatz
19 %
Schnellauswahl Nettobeträge
Netto → Brutto · 19 % MwSt
119,00 €
Bruttobetrag
Nettobetrag100,00 €
+ MwSt 19 %19,00 €
Bruttobetrag119,00 €
Formel: 100,00 € × 1,1900 = 119,00 €
Vergleich: 7 % vs. 19 % Mehrwertsteuer
Basis: 100,00 € Netto
SatzNettoMwStBrutto
7 %100,00 €7,00 €107,00 €
19 %100,00 €19,00 €119,00 €

Unterschied 7 % vs. 19 %: MwSt-Differenz = 12,00 €

Neu ab 01.01.2026: Gastronomie dauerhaft 7 %

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurants, Cafés, Kantinen und Imbissen dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %. Getränke bleiben bei 19 %. Diese Regelung ist eine Fortführung der Corona-Sonderregelung, die mehrfach verlängert und nun dauerhaft verankert wurde (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG n.F.).

Praxisbeispiel: Schnitzel mit Beilage 14,00 € → 0,92 € MwSt (7 %) statt 2,23 € (19 %) – Erspärnis: 1,31 € je Hauptgericht.

Was gilt wann? 7 % und 19 % im Überblick

7 % Mehrwertsteuer (ermäßigt)
§ 12 Abs. 2 UStG
  • Lebensmittel (Grundnahrungsmittel, Fleisch, Obst, Gemüse, Milch)
  • Speisen in Restaurants und Gaststätten ab 01.01.2026 (Mahlzeiten)
  • Bücher, Zeitungen und Zeitschriften
  • Öffentlicher Personennahverkehr (Bus, Bahn bis 50 km)
  • Tiernahrung für Nutztiere
  • Pflanzen und Saatgut für Lebensmittelproduktion
  • Kunstgegenstände (direkt vom Künstler)
  • Hotelübernachtungen
  • Museen, Theater, Kinos (ohne Kommerz-Event)
  • E-Books und Hörbücher
19 % Mehrwertsteuer (Regelsteuersatz)
§ 12 Abs. 1 UStG
  • ·Getränke in der Gastronomie (Wein, Bier, Softdrinks, Kaffee)
  • ·Kleidung, Schuhe, Möbel, Elektronik
  • ·Kraftstoff, KFZ und Fahrzeugteile
  • ·Dienstleistungen aller Art (Friseur, Handwerk, IT, Beratung)
  • ·Tabakwaren, Alkohol (Flaschenwaren)
  • ·Takeaway-Speisen in Selbstverpackung (To-Go mit Serviceleistung)
  • ·Streaming-Dienste und Software (B2C)
  • ·Kosmetika, Körperpflegeprodukte

Quelle: § 12 UStG, BMF-Schreiben 2026. Sonderfälle (Lebensmittel-Grenzfälle, Kombipakete) können abweichen – im Zweifel Steuerberater konsultieren.

Formel

Brutto = Netto × (1 + Steuersatz / 100) Netto = Brutto / (1 + Steuersatz / 100) MwSt-Betrag = Brutto − Netto

Annahmen & Standardwerte

  • Steuersätze nach § 12 UStG (Stand 2026)
  • Regelsteuersatz 19 %, ermäßigter Satz 7 %
  • Gastronomie-Speisen ab 01.01.2026 dauerhaft 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG)
  • Getränke in der Gastronomie weiterhin 19 %
  • Kleinunternehmer (§ 19 UStG) stellen ohne MwSt aus
  • EU-Sondersätze (0 %, 5 %, 10 %) für bestimmte Länder über individuelle Eingabe möglich

Passe den Strompreis an deinen tatsächlichen Tarif an, um präzisere Ergebnisse zu erhalten.

Rechenbeispiele

Handwerker-Rechnung 500 € netto, 19 % MwSt

500 € Netto × 1,19 = 595 € Brutto. Der Mehrwertsteuerbetrag beträgt 95 €. Unternehmen mit Vorsteuerabzugsberechtigung können diese 95 € beim Finanzamt zurückfordern – für Privatpersonen sind die 595 € der endgültige Preis.

Restaurant-Rechnung 24 € Brutto ab 01.01.2026

Seit dem 1. Januar 2026 gelten für Speisen in der Gastronomie dauerhaft 7 % MwSt. 24 € Brutto ÷ 1,07 = 22,43 € Netto, MwSt-Anteil: 1,57 €. Zum Vergleich: Bei 19 % wären es 4,56 € MwSt – die Änderung spart dem Gastronom 2,99 € je 24-€-Beleg.

Online-Shop Brutto-Preis 29,99 €, 19 % enthaltene MwSt

29,99 € ÷ 1,19 = 25,20 € Netto, enthaltene MwSt: 4,79 €. Als Unternehmer mit USt-ID kannst du diese 4,79 € als Vorsteuer geltend machen. Als Privatperson ist 29,99 € der Endpreis – die MwSt ist im Preis enthalten.

Praktische Hinweise

  • Auf jeder Rechnung muss der Steuersatz und die MwSt-Summe getrennt ausgewiesen werden (§ 14 UStG).
  • Kleinunternehmer (§ 19 UStG) stellen Rechnungen ohne MwSt aus – kein Steuerausweis, kein Vorsteuerabzug für den Empfänger.
  • EU-Geschäfte B2B: Reverse-Charge-Verfahren – der Empfänger schuldet die Steuer im eigenen Land, kein MwSt-Ausweis auf der Rechnung.
  • Vorsteuer aus Eingangsrechnungen können Unternehmer beim Finanzamt geltend machen – der ausgewiesene MwSt-Betrag ist erstattungsfähig.
  • Privatpersonen zahlen die MwSt immer vollständig und können sie nicht zurückfordern.

* Affiliate-Hinweis: Verlinkte Produkte können Partnerlinks enthalten. Das ändert nichts am Preis für dich.

Hinweis: Die Zuordnung einzelner Produkte zu 7 % oder 19 % kann im Einzelfall komplex sein. Bei steuerrelevanten Entscheidungen empfehlen wir, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Häufige Fragen

Teile den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 %) oder 1,07 (bei 7 %), um den Nettobetrag zu erhalten. Die enthaltene MwSt ist die Differenz: Brutto − Netto. Beispiel: 119 € ÷ 1,19 = 100 € Netto, enthaltene MwSt = 19 €. Der Rechner macht das mit einem Klick – einfach im Bruttofeld eingeben.

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Häufige Fragen

Teile den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 %) oder 1,07 (bei 7 %), um den Nettobetrag zu erhalten. Die enthaltene MwSt ist die Differenz: Brutto − Netto. Beispiel: 119 € ÷ 1,19 = 100 € Netto, enthaltene MwSt = 19 €. Der Rechner macht das mit einem Klick – einfach im Bruttofeld eingeben.

Zuletzt geprüft: 12. September 2026
Ergebnisse dienen als Orientierung, keine Fachberatung